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Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: Glombi am 16.05.07 - 12:28:17

Titel: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: Glombi am 16.05.07 - 12:28:17
Ich bekomme folgenden Text per Mail:

Zitat
Sehr geehrter Herr...
gerne möchten wir Ihnen als kostenfreien aber nicht kostenlosen Service interessante IT-Rechtsthemen von unserer Rechtsanwaltskanzlei XYZ zu Ihrer Information an Sie weiterleiten.

Was ist der Unterschied zwischen kostenfrei und kostenlos  ???

Andreas
Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: klaussal am 16.05.07 - 12:35:08
Zitat
Eine Ware oder Dienstleistung ist kostenlos, wenn sie ohne Entgelt angeboten wird. Um den unbedachten Verbrauch von bestimmten Waren zu vermindern, wird trotzdem teilweise ein symbolischer Preis gefordert (vgl. Schutzgebühr).

Kostenfrei suche ich noch...

Nix gefunden, aber ein MA hier (Ex-Lehrer) meinte, dass beide Wörter synonym gebraucht würden.
Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: msp am 16.05.07 - 12:43:35
Ich bin zwar kein Jurist und habe damit auch rein gar nichts zu tun, aber ich glaube das es sich hier um einen juristischen Trick.
Meines Wissens dürfen Juristen laut Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) keine kostenlose Beratung anbieten.
Meines Erachtens wäre aber die Beratung frei von Kosten, wenn er für die Beratung 100,-- nehmen würde und diese wieder dem Klienten zurück geben würden.
Es hätte eine Bezahlung mit einer 100%igen Gutschrift stattgefunden, also nicht mehr kostenlos. Für den Klienten aber kostenfrei, da er die 100,-- wieder zurückbekommen hat. Ob das stimmt weiß ich nicht, ich denke es mir halt mal so und schreibe es kostenlos darnieder :-)
Gruß
Marc
Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: tks am 16.05.07 - 12:47:26
Eventuell der gleiche Unterschied wie zwischen gratis und umsonst?  O0

kostenfrei = du musst nix bezahlen

nicht kostenlos = es wird dich irgendwas kosten (vielleicht aufgrund des guten "Service"?)
Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: m3 am 16.05.07 - 13:00:11
Vielleicht wollten sie "gratis, aber nicht umsonst" schreiben, was ihnen als Rechtsanwaltskanzlei dann aber zu "banal" klang. Also haben sie "kostenfreien aber nicht kostenlosen" draus gemacht.

Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: Glombi am 16.05.07 - 13:05:04
Im Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG finde ich weder den Begriff "kostenlos" noch "kostenfrei".

Ich denke mal, es ist ein Trick eines Winkeladvokaten um per kostenlosen Newsletter Rechtsinformationen zu versenden.

Andreas
Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: DerAndre am 16.05.07 - 13:44:26
O-Där,

das Infomaterial ist kostenfrei, die Zusendung aber nicht Kostenlos, wenn es auf den Postweg geschieht...  :-:
Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: eknori am 16.05.07 - 17:44:23
Die Bedeutung beiter Wörter ist gleich = nicht mit Kosten verbunden.  Allerdings können Folgekosten entstehen.

Der Jurist verwendet den Begriff kostenfrei, wenn er kostenlos meint.
Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: Bruce Willis am 19.05.07 - 22:26:31
(c) Dudenverlag

1. kostenlos  gratis, gratis und franko (ugs.), umsonst, unentgeltlich, um Gotteslohn (veraltend), ohne Geld, geschenkt, für nichts, als Zugabe, kostenfrei, gebührenfrei, frei, portofrei, freigemacht, postfrei, franko, ohne einen Pfennig zu zahlen, für umme (Mannheimerisch), [für] nass (ugs.);


2. kostenfrei  kostenlos.

Titel: Re: Kostenfrei aber nicht kostenlos
Beitrag von: Bruce Willis am 19.05.07 - 22:32:21
kostenfrei aber nicht kostenlos
http://www.diakonie-mv.de/index.php?spenden


Kostenfrei, aber nicht kostenlos
http://www.religio.de/dialog/498/15_08.htm