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Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: Glombi am 16.05.07 - 12:28:17
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Ich bekomme folgenden Text per Mail:
Sehr geehrter Herr...
gerne möchten wir Ihnen als kostenfreien aber nicht kostenlosen Service interessante IT-Rechtsthemen von unserer Rechtsanwaltskanzlei XYZ zu Ihrer Information an Sie weiterleiten.
Was ist der Unterschied zwischen kostenfrei und kostenlos ???
Andreas
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Eine Ware oder Dienstleistung ist kostenlos, wenn sie ohne Entgelt angeboten wird. Um den unbedachten Verbrauch von bestimmten Waren zu vermindern, wird trotzdem teilweise ein symbolischer Preis gefordert (vgl. Schutzgebühr).
Kostenfrei suche ich noch...
Nix gefunden, aber ein MA hier (Ex-Lehrer) meinte, dass beide Wörter synonym gebraucht würden.
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Ich bin zwar kein Jurist und habe damit auch rein gar nichts zu tun, aber ich glaube das es sich hier um einen juristischen Trick.
Meines Wissens dürfen Juristen laut Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) keine kostenlose Beratung anbieten.
Meines Erachtens wäre aber die Beratung frei von Kosten, wenn er für die Beratung 100,-- nehmen würde und diese wieder dem Klienten zurück geben würden.
Es hätte eine Bezahlung mit einer 100%igen Gutschrift stattgefunden, also nicht mehr kostenlos. Für den Klienten aber kostenfrei, da er die 100,-- wieder zurückbekommen hat. Ob das stimmt weiß ich nicht, ich denke es mir halt mal so und schreibe es kostenlos darnieder :-)
Gruß
Marc
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Eventuell der gleiche Unterschied wie zwischen gratis und umsonst? O0
kostenfrei = du musst nix bezahlen
nicht kostenlos = es wird dich irgendwas kosten (vielleicht aufgrund des guten "Service"?)
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Vielleicht wollten sie "gratis, aber nicht umsonst" schreiben, was ihnen als Rechtsanwaltskanzlei dann aber zu "banal" klang. Also haben sie "kostenfreien aber nicht kostenlosen" draus gemacht.
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Im Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG finde ich weder den Begriff "kostenlos" noch "kostenfrei".
Ich denke mal, es ist ein Trick eines Winkeladvokaten um per kostenlosen Newsletter Rechtsinformationen zu versenden.
Andreas
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O-Där,
das Infomaterial ist kostenfrei, die Zusendung aber nicht Kostenlos, wenn es auf den Postweg geschieht... :-:
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Die Bedeutung beiter Wörter ist gleich = nicht mit Kosten verbunden. Allerdings können Folgekosten entstehen.
Der Jurist verwendet den Begriff kostenfrei, wenn er kostenlos meint.
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(c) Dudenverlag
1. kostenlos gratis, gratis und franko (ugs.), umsonst, unentgeltlich, um Gotteslohn (veraltend), ohne Geld, geschenkt, für nichts, als Zugabe, kostenfrei, gebührenfrei, frei, portofrei, freigemacht, postfrei, franko, ohne einen Pfennig zu zahlen, für umme (Mannheimerisch), [für] nass (ugs.);
2. kostenfrei kostenlos.
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kostenfrei aber nicht kostenlos
http://www.diakonie-mv.de/index.php?spenden
Kostenfrei, aber nicht kostenlos
http://www.religio.de/dialog/498/15_08.htm