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Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: eknori am 01.04.05 - 17:48:43

Titel: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: eknori am 01.04.05 - 17:48:43
Bonn wird wieder Bundeshauptstadt.
1991 haben nicht alle nordrhein-westfälischen Abgeordneten ihrer Verpflichtung gemäß für Bonn gestimmt .
Das hat gestern auch Wolfgang Thierse in einer Sondersitzung des Bundestages verkündet.
Somit ist der Weg frei, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu erreichen, daß der Umzug nach Berlin rückgängig gemacht werden kann.

Der 7.Senat des Bundesverfassungsgericht tagt zur Stunde noch
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: koehlerbv am 01.04.05 - 17:54:21
Cool - dann sind ja nochmal 20 Milliarden fällig  >:(

Spinnen die nur ?

Bernhard
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: Marinero Atlántico am 01.04.05 - 18:29:56
Sollte das stimmen, bin ich dafür, das Verfassungsgericht sofort zu feuern.
Einfach ein Gesetz erlassen, wenn bei einer Volksabstimmung 66% der Meinung sind, dass das Verfassungsgericht nicht mehr alle Tassen im Schrank, werden die gefeuert.
Entspricht nicht unserem hohen Maß an Demokratieverständnis?
Imho wäre das mal ein Demokratieverständnis, dass mal zur Abwechslung nicht zu einer permanenten Blockade, sondern zu operativen Ergebnissen führt.
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: WernerMo am 01.04.05 - 18:33:08
hallo

War die Urteilsbegründung nicht so, dass das immer nur am 1. Tag des 2 Quartales gilt? oder habe ich mich da verlesen?
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: Marinero Atlántico am 01.04.05 - 18:54:19
politische Nachrichten lesen, heisst diesen Wichtigtuern auch noch Aufmerksamkeit zu schenken.
Ich schäme mich schon, kein Arbeitsloser zu sein und ich dieses selbstreferentielle Theater auch noch mit Steuern alimentiere.
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: WernerMo am 01.04.05 - 19:07:15
hallo

War die Urteilsbegründung nicht so, dass das immer nur am 1. Tag des 2 Quartales gilt? oder habe ich mich da verlesen?

Für alle, die obiges nicht gelesen haben, hier die wichtigste Info im Detail:

http://portale.web.de/Boulevard/msg/5751342/
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: Marinero Atlántico am 01.04.05 - 19:11:04
ich sag ja. Ich les den Quatsch nicht. Ansonsten halte ich hier mittlerweile alles für möglich.
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
Beitrag von: eknori am 01.04.05 - 19:16:55
der 7. Senat des aus 2 Senaten bestehenden Bundesverfassungsgericht tagt grundsätzlich immer und ausschließlich am 1. Tag des 2. Quartals eines jeden Jahres.
Stand irgenwann mal in $ 108 des 107 Paragraphen umfassenden BVerfGG
http://www.sund.de/INFO/Gesetze/bverfgg.htm
Gehört m.E. irgendwie zur Allgemeinbildung
Titel: Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfassungsgericht aufgehoben
Beitrag von: koehlerbv am 01.04.05 - 22:08:10
Grundsätzlich lustig - hat es ja heute doch noch einer geschafft, mich reinzulegen  ;D "7. Senat" - man sollte halt gründlich lesen  ;)

A-Bär: Ich hätte das auch für möglich gehalten. Nicht nur am 1. April - unsere Politiker und Richter spinnen viel zu häufig. Insofern hing der ganze Scherz am nicht vorhandenen 7. Senat des BVGs. Und das ist nicht mehr lustig. Leider.

Bernhard