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Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: Maximillian2309 am 24.03.05 - 10:47:35
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Ich habe eine kleine Rechtfrage zu einem Aufhebungsvertrag
Als letzter Satz steht da:
Mit dieser Vereinbarung sind zudem sämtliche wechselseitigen finanziellen Ansprüche der Vertragsparteien und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung erledigt, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich ob bekannt oder unbekannt.
Ist das ein Standardsatz oder eine Killerklausel
Ich weiß dass hier keine Rechtberatung ist, aber vielleicht kennt jemand diese Formuleirung.
gruß
max
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Meine Empfehlung: Killerklause.
Wie wird dein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgerechnet.? Um ein endgültiges Urteil abzugeben, benötige ich mehr Informationen.
In meinem Aufhebungsvertrag ist es so formuliert:
Die Parteien sind sich einig, dass mit dieser Vereinbarung und deren Durchführung sämtliche Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund - erledigt sind.
In den Paragraphen vorher werden aber alle Punkte genau geklärt.
;D MOD
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Ich nehme jetzt einfach mal an du bist AN und kein AG. AG hat für sowas nämlich einen RA.
Soltest du zum Bleistift SW für deinen AG entwickelt haben dann schützt er sich damit vor Ansprüchen deinerseits wenn du der Meinung bist das diese Arbeit in deiner Freizeit passiert wäre und er für die Nutzung nach deinem Aussscheiden zu zahlen hätte.
Umgekehrt schützt diese Salvatorische Klausel auch dich davor von deinem Arbeitsgeber für Fehler in deinen Programmen in Verantwortung genommen zu werden.
Auf Deutsch übersetzt heist dieser Satz: Vollkommen wurscht warum, ich krieg kein Geld mehr von dir und du auch keins mehr von mir.
Das kann, so im Aufhebungsvertrag nicht anders geregelt heisen, Urlaubs und Weihnachtsgeld ist auch nicht mehr. Auch nicht anteilig. Auf der anderen Seite wird gerade das ja über die Abfindung geregelt (sollte geregelt werden).
Das ist zwar nicht unbedingt Standard, aber im IT Umfeld auch nicht unbedingt selten.
Ergänzung: MOD hat natürlich recht, man sollte sich genau überlegen was man da unterschreibt. Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen ist in solchen Fällen (egal aus welchem Grund die Aufhebung erfolgt) IMMER eine gute Sache. Es könnte sonst sein das dir richtig Geld durch die Lappen geht.
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Hallo,
Urlaub und Weihnachtsgeld ist im monatlichen Gehalt
schon drin.
Und es ging schon darum dass ich hinterher nicht noch eine Abfindung einklage.
Ich hatte halt dass Gefühl, dass Abrechungsfehler dann auch nicht
mehr zu reparien sind.
Aber, lt. meinem Personalchef: "Dass macht die DATEV und da gibt es keine Fehler".
Es ist schade, wenn man für doof gehalten. Vielleicht war ich da sowieso falsch.
gruß
max
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Hallo Max,
habt Ihr einen Betriebsrat? Die sind da häufig recht fit darin. Wenn Du Dir nicht absolut sicher bist, würde ich aber im Zweifelsfall schon einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Ist jetzt nicht so meine Welt, aber ich denke wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast müsste die das bezahlen?
Gruss
Martin
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Hallo Martin
ich war selbst mal Betriebsrat in einer anderen Firma und dem Betriebsrat dieser Firma traue ich nicht ( die haben nämlich weder eine Rechtsberatung und Gewerkschaften finden die igitt )
Wir haben z.B. eine Betriebsvereinbarung, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende verfällt.
Wenn diese Formulierung nicht komplett ungewöhnlich ist, dann ist meine Frage beantwortet.
@ThomasSchulte: Allerdings würde mich interessieren, an welcher Stelle mir massig Geld verloren gehen könnte.
gruß
max
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Urlaub und Weihnachtsgeld ist im monatlichen Gehalt schon drin.
Insofern kommt dir die Klause zugute; ich kann mich an Vertragsgestaltungen erinnern, wo man das Urlaubs-/Weihnachtsgeld zurückzahlen musste, wenn man n Mon ate nach Zahlung aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Insofern ist die Klausel für beide Parteien sinnvoll.
Und es ging schon darum dass ich hinterher nicht noch eine Abfindung einklage.
Hier könnten die dich in der Tat auflaufen lassen; ich würde das Thema ansprechen und im Vertrag fetlegen lassen, daß die Einforderung einer Abfindung von der Auflösung der Arbeitsvertrages losgelöst zu betrachten ist. ( was hast du noch zu verlieren ? )
Ich hatte halt dass Gefühl, dass Abrechungsfehler dann auch nicht mehr zu reparien sind.
Aber, lt. meinem Personalchef: "Dass macht die DATEV und da gibt es keine Fehler".
Fehler, die DATEV macht berühren nicht das Innenverhältnis zwischen deinem AG und dir und sind insofern unbeachtlich.
Den Resturlaub werden sie dir nach der Klausel nicht bezahlen, OK. Pfeif drauf.
Pass nur auf bei der Kündigungsfrist.
Wenn du heute "freigestellt" wirst, aber eigentlich noch 3 Monate zu arbeiten hättest bei einer ordendlichen Kündigung, dann hast du auch Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Das kann man aber auch m.W. nach nicht durch diese Klausel ausschließen; aber da fangen meine Unsicherheiten an.
In jedem Fall rate ich dir, einen RA zu konsultieren. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, machst du immer noch einen Schnitt, wenn der die Abfindung einfordert. Glaub mir, ich spreche aus eigener Erfahrung ...
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+1 Eintrag
Ulrich, was machst du eigentlich mit deinem Avatar ?!
Musst du abtauchen ???
Schöne Feiertage allen !
Jo
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Im Fred geht es nicht um Avatare; um deine Frage aber dennoch zu beantworten: Ich liebe die beständige Veränderung.
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Wie oben schon erwähnt:
Ich kann nur 1 Tipp geben: Gehe zu einem Arbeitsrecht-Profi damit.
Ein Profi (RA) nimmt sicherlich da schnell mal 150-200 EUR / Stunde (evtl. auch mehr? Kenne da die aktuellen Tarife nicht). Sparen würde ich da nicht. Würde das auch nicht abhängig davon machen, ob das jetzt eine Rechtsschutzversicherung zahlt.
Aber ich denke länger als 1 Stunde brauchst Du den dazu auch nicht.
Es kann da auch regionale Unterschiede (Bundesländer) geben im Arbeitsrecht bezügl. Entscheidung vor Gericht.
Auch ich spreche da aus eigener Erfahrung.
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der fred ist doch ot, deshalb meine erstaunte Frage, bitte enschuldige
dein avatar interessiert mich nicht, sorry für die Belästigung im ot *kopfschüttel*
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Missverständnis, das ist ein ordentlicher Thread im Forum Offtopic. Deswegen nicht zum zuspammen freigegeben, weil das den armen Fredstarter hier genauso stört wie in anderen Unterforen auch...
Vielleicht warten, bis die Sache an sich geklärt ist.
Grüßle, Patrick