Wie würdet Ihr 800 CDs loswerden? Einzeln bei ebay zu versteigern ist wohl wahnsinnig.
Und wie sieht das rechtemäßig aus? Ist das 100% sauber, die Original-CD's zu verkaufen und die MP3's zu behalten?
Ich leihe mir hin und wieder Filme von der Videothek aus und ziehe mir Kopien der DVDs. War früher immer legal. Das wäre ja demnach jetzt auch illegal, weil ich die Originale nicht besitze ::)
Ich leihe mir hin und wieder Filme von der Videothek aus und ziehe mir Kopien der DVDs. War früher immer legal. Das wäre ja demnach jetzt auch illegal, weil ich die Originale nicht besitze ::)Das war noch nie legal, Matthias.
Das war noch nie legal, Matthias. Und die Quellen sind das BGB und vor allem das Urheberrechtsgesetz.
genau. und das UrhG sagt, dass du zum privaten Gebrauch Vervielfältigungen erstellen darfst, sofern die Vorlage nicht rechtswidrig hergestellt ist. § 53
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie. Die Zulässigkeit der Privatkopie beruht auf einer staatlichen Lizenz nach dem Motto: ‚Schützen, was man schützen kann. Vergüten, was man nicht schützen kann.‘“Ich würde es mal nicht an die große Glocke hängen wen ich mir Kopien ziehe.
nur zur Klarstellung/Absicherung: ich will hier keinen zu was Illegalem anstiften in diesem Thread
also nicht laut mir sondern laut UrhG.
Geliehene DVD's zu kopieren ist wohl okay:Meine Lieblingsministerin behauptet das Gegenteil...
http://www.euro-copyrights.nl/index/14/56
Unter Punkt5...
Meine Lieblingsministerin behauptet das Gegenteil...
c't: Das Problem ist, ob ich ein Recht darauf habe, für den privaten Gebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Kopie von einem analogen oder digitalen Werk zu machen.Das ist doch eine super Argumentationskette ;D
Zypries: Sie unterstellen, dass es ein Recht auf Privatkopie gibt. Das ist nicht der Fall.
c't: Es gibt kein Recht auf Privatkopie?
Zypries: Nein, das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie. Es gibt nur Schranken des Urheberrechts, das heißt, der Rechteinhaber muss Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch dulden und bekommt im Gegenzug seinen Anteil an der Pauschalvergütung. Die Zulässigkeit der Privatkopie beruht auf einer staatlichen Lizenz nach dem Motto: „Schützen, was man schützen kann. Vergüten, was man nicht schützen kann.“
c't: Es gibt Juristen, die sie aus dem Recht der unbeobachteten privaten Werknutzung herleiten.
Hucko: Ja, diese Philosophie kennen wir nur zu gut. Der Gesetzgeber hätte private Vervielfältigungen schon vor 40 Jahren verboten, wenn er im Verbot einen Sinn gesehen hätte. Aber das funktioniert nicht; das wäre ebenso effektiv gewesen wie ein Verbot des Nasebohrens. So entstand die gesetzliche Lizenz, damit der Urheber überhaupt etwas bekommt und nicht nur beklaut wird. Der Urheber erhält gesetzlich festgelegte Gebühren, und diese werden bei der Geräteindustrie kassiert. Das blieb lange Zeit die akzeptierte Prozedur, von der alle etwas hatten. Heute sind wir in einer Situation, in der die Content-Inhaber sich selbst schützen könnten, was früher nicht möglich war. Jetzt haben wir zwei Züge, die aufeinander zurollen: Hier die Eigentumsphilosophie mit dem Urheberrecht; auf der anderen Seite die Philosophie des freien Zugangs und die Verbraucher, die sich an die Legalisierung des geistigen Diebstahls in Kombination mit der Vergütungspflicht gewöhnt haben. Dieser Widerspruch ist der Hauptstreitpunkt der ganzen Novelle.
c't: Wie wollen Sie den Konflikt lösen?
Zypries: Zur Lösung dieses Konfliktes kann ich noch nichts sagen. Für die Novelle des Urheberrechts haben wir praktischen und wissenschaftlichen Sachverstand ins Haus geholt. Ich habe Repräsentanten der beteiligten Verbände, der Verbraucher und der Industrie sowie Wissenschaftler und Praktiker in die „Arbeitsgruppe Zweiter Korb“ berufen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit Mitte Juni beendet. Derzeit erarbeiten wir darauf aufbauend einen Referentenentwurf.
c't: Wird es unterschiedliche Regelungen für Musik-, Film- und Printwerke geben?
Hucko: Die Filmwirtschaftsvertreter fordern, im ersten Jahr nach dem Erscheinen eines Films überhaupt jede Kopie zu verbieten, selbst wenn dieser nicht kopiergeschützt ist. Ebenso gibt es in dem Bereich der Musikindustrie nicht nur eine völlige Ablehnung, Privatkopien auch bei Schutzmechanismen durchzusetzen, sondern die Forderung nach einem vollständigen Verbot der Privatkopie. Man müsse dahin zurückkehren, wo wir vor 40 Jahren standen. Kopien von Musik-CDs dürfe es überhaupt nicht mehr geben, selbst wo sie nicht verschlüsselt sind.
c't: Diese Positionen sind bekannt. Aber Sie wollen mit der Novelle ja darauf eine Antwort geben.
Zypries: Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht zu einem Verbot der Privatkopie kommen.
Man müsse dahin zurückkehren, wo wir vor 40 Jahren standen. Kopien von Musik-CDs dürfe es überhaupt nicht mehr geben, selbst wo sie nicht verschlüsselt sind.Ich frage mal meinen Papi, ob er noch eine CD von vor 40 Jahren hat!
Kopierschutz darf dabei nicht übergangen werden, ist klar.
Die Frau hat studiert, was "vernünftiges" gelernt und keine Molotow-Cocktails geschmissen oder Polizisten verprügelt. Die muss es wissen. Wer sonst, wenn nicht die?
9. 2 .2005
LEIH-DVDS KOPIEREN
Gestern mit einem Staatsanwalt eine interessante Diskussion gehabt, ob das private Kopieren von ordentlich entliehenen DVDs an sich schon strafbar ist. Er meinte, dass die Videothek nur ein “vorübergehendes Nutzungsrecht” einräumt. Dieses Nutzungsrecht ende mit der Rückgabe der DVD.
Ich habe darauf hingewiesen, dass § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung für private Zwecke ausdrücklich zulässt, sofern nicht eine “offensichtlich rechtswidrige Vorlage” verwendet wird. Eine andere Einschränkung macht das Gesetz nicht.
Wie man eine gegen Geld ausgeliehene DVD als “offensichtlich rechtswidrige Vorlage” ansehen will, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ich kaufe mir eine CD für 20 EUR. Davon mache ich mir eine Sicherheitskopie oder eine für's Auto oder eine für den Sohnemann. Erlaubt und nachvollziehbar.Ausser man gerät in eine Polizeikontrolle und dann in Erklärungsnot.
Wenn ich nochmal auf die Welt komme werde ich Anwalt. Wenn man gut ist, ist das ein cooler Job: Man verdient immer sein Geld, egal wie es nun ausgehtWenn man weniger gut ist, wird man Politiker ;D
Meine Hand ins Feuer legen würde ich dafür auch nicht...ZitatKopierschutz darf dabei nicht übergangen werden, ist klar.
Damit wird das ganze zumindest zukünftig nur noch theoretisch interessant, praktisch haben 80-90% der aktuellen CDs einen Kopierschutz...
Kleinere Labels verzichten derzeit noch aufgrund der Einmalkosten von 1000-2000€ noch darauf, bei den Majorlabel ist es aber IMHO ein Kopierschutz Standard...
Man darf ja z.B. eine CD im Audioplayer abspielen, und dann den Audioausgang zum Rechner leiten, um von dort mitzuschneiden. Völlig legal. Obwohl es auch ein Workaround ist, wie eben m.E. ein Workaround ist, softwaretechnisch einen Kopierschutz zu umgehen.
Von der moralischen Frage mal ganz abgesehen: Er kann nicht verkaufen, und gleichzeitig Kopien behalten. Mit dem Verkauf verliert er jegliches Nutzungsrecht.
Leo war auch noch nicht hier, Bier steht aber noch kalt.
Vielleicht ein anderes Mal...
Geliehene DVD's zu kopieren ist wohl okay:
http://www.euro-copyrights.nl/index/14/56
Unter Punkt5...