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Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: HRaq am 30.08.04 - 22:09:25
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Hi@all,
was kann man gegen Telefonterror tun, der sich gegen einen selbst aber auch an die (getrennt lebende) Familie richtet?
Gibt es dort einschlägige Urteile? Welche Beweismittel gilt es zu sichern?
Gruß Henning
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Das klingt nicht gut, Henning ...
Ich würde mich jetzt zuallerst mit meiner Telefongesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, welche technische Möglichkeiten diese sieht. Auf hoher See und vor dem Richter musst Du ja etwas vorweisen können ...
Bernhard
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lasse dir von der Telefongesellschaft eine "Fangschaltung" einrichten. Anrufbeantworter o.ä. zählen nicht als Beweis. Grob überschlagen würde ich den Telefonterror in die Schublade Nötigung bzw Körperverletzung stecken. Kommt immer ein bisschen auf die Umstände an
http://www.ra-kotz.de/telefonterror.htm
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_6u523_01_olg.htm (http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_6u523_01_olg.htm)
ggf. auch mal beim WEISSEN RING erkundigen
Tel. 01803/34 34 34 oder unter http//www.weisser-ring.de.
Ulrich
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Hallo Bernhard und Ulrich,
danke für die Hinweise. Ich kenne den Verursacher, ist auch dann eine Fangschaltung notwendig/sinnvoll?
Gruß Henning
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ja, denn nur dadurch kannst du Beweise sichern ...
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Danke dir, Ulrich....
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Folgende Tipps zur Selbsthilfe für Frauen habe ich in der Selbstschutz-Fibel dazu gefunden:
Ich weiss, das ist ein ernstes Thema, aber den Tipp mit dem "Lassen Sie sich Zeit, die Fangschaltung dauert etwas" Bluff finde ich irgendwie lustig...
Die Fangschaltung bei der Telekom kostet leider ganz schön Geld...
So wehren Sie sich:
Lernen Sie schlagfertig zu reagieren! Sie sind nicht hilflos dem Geschehen ausgeliefert.
Bleiben Sie ruhig. Evtl. Kontakte zu einer Frauenselbsthilfegruppe aufnehmen um Erfahrungen auszutauschen!
Nehmen Sie den Notruf für Frauen in Anspruch!
Beantragen Sie eine Fangschaltung bzw. eine Geheimnummer!
Es gibt auch sogenannte “Klingelstörer”. In digitalen Netzen sind auch diese zu ermitteln. Es ist ein Bild aus alten Kriminalfilmen, dass die Rückverfolgung eines Anrufes schwierig ist. Nostalgisch. Heute reicht dazu ein einziges “Läuten”.
Wenn Sie die Nerven dazu haben, hören Sie sich das Gespräch an und sagen Sie nach einer Weile dem Anrufer, er möge sich ruhig Zeit lassen, die Polizei brauche eine gewisse Gesprächsdauer “bis die Fangschaltung funktioniere”. Das ist zwar Unfug, das weiß ihr Anrufer aber nicht. Diese Bemerkung bringt Sie mit einem Schlag aus der hilflosen Opferrolle in die der Zurückschlagenden. Der Bluff lohnt sich, ersetzt letztlich aber nicht die Einrichtung der Fangschaltung. Es geht ihnen aber besser, wenn Sie dem Anrufer einen Schrecken einjagen können. “Strike back!”
Legen Sie sich einen Schrillalarm (http://www.gerk-versand.de/taschenalarm.htm) neben das Telefon und benutzen sie ihn! Das wirkt besser als sofort auflegen.
Noch etwas: Sie können sich aber auch ein Telefon mit Anrufbeantworter zulegen. Dies können Sie so einstellen, dass sie die Meldung der Anrufer direkt mithören und sich in den Anruf einschalten können. Dazu brauchen Sie ein Umfeld, welches diese Vorgehensweise mitträgt und welches zumindest ihren Anrufbeantworter nicht “ätzend” findet.