Domino 9 und frühere Versionen > Administration & Userprobleme

Öffnen fremder Mail, zulässig oder strafbar?

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widmaier:
Ich persönlich schicke jedem User erst ein Mail, daß ich aus administrativen Gründen sein Mail öffne und weise ihn auch ausdrücklich darauf hin, daß ich eventuell Mails sehen könnte, welche nicht für mich bestimmt sind. Bisher war die Resonanz sehr positiv! Einmal kam zurück, daß der User mir den Zugriff nicht gestattet und damit hat er bis heute sein Problem!

eknori:
@widmaier: Im Ernstfall wirst du damit nicht weit kommen. Auch Betriebsvereinbarungen sind vor Gericht nichts wert.
Einzig und allein eine vom Mitarbeiter unterschriebene Einverständniserklärung hat rechtlich Bestand.

Ich hatte die Gelegenheit, letzten Freitag bei einer Veranstaltung dem Vortrag von Prof Baton ( Uni Paderborn ) zu lauschen. Es ging da um das Thema "Haftung von Unternehmen bei Nutzung des Internets". War super interessant.
Barton hat zu dem Thema ein Buch geschrieben ( http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3472033703/wwweknoride-21 ) Da werden auch die hier diskutierten Dinge behandelt.

Was unseren MailSchnüffler aus diesem Thread angeht würde ich darin einen klaren Verstoss gegen 202a Stgb sehen.
Wer eine solche Energie aufbringt, Maildateien daraufhin zu untersuchen, ob er zugriff darauf hat, um dann die Inhalte zu durchsuchen... der sollte mir besser nicht in die Finger kommen.

In der Praxis sieht es ja bei den Admins so aus, daß die MA es stillschweigend dulden, daß man in die Mails reingucken kann. Aber als Admin sollte ichdem Mitarbeiter auch zu verstehen geben, daß ich meine Möglichkeiten nicht ausnutze ( Vertrauen schaffen )
Es gibt durchaus Mitarbeiter, die die Arbeit der IT zu schätzen wissen; nicht alle halten uns für Freaks, Nerds, Geeks und und und.

Das Vorgehen ist im Prinzip stndige Übung; ebenso wie Falschparken oder bei Rot über die Ampel gehen..
Aber wenn es hart auf hart kommt, da haben dann die Richter zu entscheiden; und da zeigt sich dann, daß wir alle dann keine Chorknaben sind.


eknori

Meff:

--- Zitat von: stoeps am 17.07.03 - 13:02:08 ---Wenn es keine Vereinbarung mit dem Betriebsrat gibt, ob z.B. private Mails generell zulässig sind, oder nicht, dann kann man annehmen, dass private Mails geduldet sind.

Wenn private Mails geduldet werden, dann darf z.B. der Admin nicht in die Mailboxen seiner User schauen,. da dann die Firma nach dem Telekomm-Gesetz als Provider fungiert.

--- Ende Zitat ---

Da wäre ich vorsichtig, es mag zwar sein, dass das rechtlich so aussieht, auf der anderen Seite ist das private Nutzung von Firmeneigentum und das hat steuerliche Konsequenzen (Geldwerter Vorteil). Ich habe dass mal bei einem Kunden mitbekommen, da wollte das Finanzamt tatsächlich eine Nachzahlung in Höhe von ca. 200.000,- DM haben (keine Ahnung wie die auf den Betrag gekommen sind).

Meff

Marius56:
Hi folks,
ich finde die Resonanz auf die Problemstellung echt super und die Antworten fachlich tiefgreifend.

Ich glaube, daß ich mit dem Problem hier im Firmennetz sicher nicht alleine stehe. Der Sicherheitsaspekt bezüglich persönlicher respektive vertraulicher Daten wird doch meist übersehen.

eknori:
hier mal eine Aufstellung der Delikte und die mögliche Dauer einer staatlichen Unterbringung

http://www.kanzlei.de/risiko.htm

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