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Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
eknori:
@All:
letzten und auch diesen Monat bekam ich mít der Telekomrechnung auch gleich noch ein paar Forderungen der Fa. Talkline ins Haus.
Alle Forderungen bezogen sich auf den 21.04.2003 ( Ostermontag )
Ursache für die Kosten ist ein Dialer ( PIRATOS ). Talkline und Q1 nehmen sich davon nichts an, sie sie die in Anspruch genommenen Dienste nicht bereitstellen, also lediglich Carrier sind. Da das ganze offenbar Methode hat, werde ich morgen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Klage gegen Talkline und Q1 wegen Beihilfe zum Computerbetrug und Bihilfe zur Computersabotage stellen sowie auch Klage gegen Unbekannt zu den gleichen Starftatbeständen.
Es ist wohl schon eine solche Klage anhängig; mal sehen, ob man sich da einklinken kann.
hier noch weitere Informationen
http://www.anwaltskanzlei-boehm.de/laufende_Verfahren/Verfahren_190-Dialer/verfahren_190-dialer.html
und
http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/
und daß man auch mit Hartnäckigkeit weiterkommt zeigt sich hier:
http://daf4f.de/user/okmaximusopfer/phase1.htm#AntwQ1
Gibt es unter Euch noch weitere Betroffene ?? Ich habe übrigens den fraglichen Dialer sicherstellen können.
eknori
hier noch ein kleiner Nachschlag
http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1443-3.html
hier gibt es einen online-schnelltest, um dialer aufzuspüren
( http://www.sieder-edv.de/dialerschutz/ )
Nun gibt es ja auch schon erste Urteile zum Thema. Hier mal eines des AG Dillburg ( http://www.lawcommunity.de/urteile/5C286.02-20020913.html )
In der Urteilsbegründung heißt es:
--- Zitat ---Nach Überzeugung des Gerichts ist es aber allein dem Verantwortungsbereich des Computer- bzw. Internetnutzers und damit des Beklagten im konkreten Fall zuzurechnen, Vorkehrungen zu treffen, die die Installation von solchen Anwählprogrammen verhindern oder zumindest erheblich erschweren.
--- Ende Zitat ---
Heißt das also im übertragenen Sinn, ich muß selbst dafür Sorge tragen, daß mir keiner meine Brieftasche klaut, eine gewisse Vorsicht ist ja hier auch selbstverständlich, aber falls es jemandem gelingt, ist dies nicht strafbar?
woh:
Ich habe gestern einen Anruf von einem Automaten bekommen - vorgestellt hat er sich als Müller - Jauch. Und ich sei durch Los dazu ausgewählt worden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, blablabla, und ich soll jetzt doch bitteschön die "0" drücken, damit ich niemehr in meinem Leben arbeiten muß.
Weil ich meinen Job aber mag hab ich nur aufgelegt ;-)
2 Fragen ???:
a) Wer steckt dahinter?
b) Was passiert, wenn man wirklich die "0" drückt? Baut sich eine Verbindung für 100 Euro pro angefangene Minute auf?
Grüße
Wolfgang
eknori:
je mehr ich mich in das Thema einlese, desto deutlicher tritt die Vorgehensweise von Talkline zutage.
1. der User findet einen Betrag auf seiner Telefonrechnung.
Wer hier jetzt eine Abbuchungsvollmacht erteilt hat, hat im Prinzip schon verloren. Wenn man nicht schnell genug ist und bei der Telekom interveniert, wird der Betrag an Talkline überwiesen. Dann rennt man wohl vergeblich der Kohle hinterher.
Daher kann ich jedem nur empfehlen, Telefonrechnungen immer per Einzelüberweisung zu begleichen; Abbuchungsvollmachten sofort wiederrufen.
Ich habe ganz gerne die Kontrolle über meine Ausgaben !. In meinem Fall habe ich bei der TK angerufen; dort hat mir ein freundlicher MA gesagt, daß man in solchen Fällen einfach den strittigen Betrag rausrechnen soll ( hat er dann auch prompt für mich am Telefon erledigt ) und dann den unstrittigen Betrag mit dem Vermerk " - ohne <NameDesDienstanbieters> - " überweisen soll.
Das habe ich dann auch so gemacht und Talkline auch gleich eine Mail geschrieben ( der guten Ordnung halber ) daß "ich keine Veralassung habe, eine Forderung seitens Talkline zu begleichen, da zwischen mir und Talkline keine Vertrag zustandegekommen ist"
2. Mahnung von Talkline
Auch die habe ich in den Wind geschlagen. Begründung wie im ersten Mail. Aufforderung an Talkline, mir den Dienstanbieter / Content Provider zu nenen.
3. 0815 Schreiben von Talkline
Es kommt das 0815 Schreiben von Talkline zum Thema Dialer. Dort wird dann auch die Adresse von z.B. Q1 genannt. Q1 ist aber selber wierderum nicht der Content Provider !!
Also erst einmal eine Mail an info@talkline-id.de abgesetzt, um diese vom Treiben ihrer Tochterfirma in Karlsruhe zu unterrichten.
Soweit erst einmal meine eigenen Schritte.
Vermutlich wird es dann so weitergehen.
4. Q1 bietet nach mehrmaligen Briefwechsel an, auf einen Teil der Forderung zu verzichten.
Vorsicht, denn auch Q1 ist nicht der Content Provider !! ( Ich rede grundsätzlich nicht mit einem kleinen Indianer, wenn es irgendwo einen Häuptling gibt )
Man soll dann den Gesamtbetrag an Talkline überweisen und eine Bestätigung an Q1 Schicken; die wiederum erstatten dann die Differenz.
Wer will, daß die Kohle weg ist, sollte diesen Weg wählen.
Besser: Forderung an Talkline abtreten und Restbetrag ( meist eine Einwahl oder ein paar EURO) an TL überweisen.
Dann ist hier schluß.
5. Q1 "gibt auf" und verspricht, den GESAMT Betrag zu erstatten, wenn man erst einmal die Forderung von Talkline begleicht.
wie 4, nur in einer Variante.
Wer das macht, glaubt wohl noch an den Osterhasen !! Die Kohle ist dann endgültig weg.
"Wir haben zwar keinen Anspruch gegen Sie, Sie müssen aber an Fa. X zahlen und bekommen das Geld von Fa. Y zurück"
6. Man geht auf das Angebot nicht ein - Talkline droht mit Inkasso
7. Inkassogesellschaft stellt Mahnbescheid
hier unbedingt Widerspruch einlegen, da die Forderung sonst rechtswirksam wird; Auch eine nicht existente Forderung wird bei Nichttätigwerden zu einer "richtigen" Forderung. Das Mahnverfahren ist ein maschinelles Verfahren und prpft nicht die Plausibilität dessen, was im Mahnbescheid gefordert wird.
8. Vollstreckungsbescheid.
Auch hier Wiederspruch einlegen; schweigt man hier, kommt der Gerichtsvollzieher !!
9. Inkassogesellschaft reicht Klage ein.
Zwischenzeitlich wird dann noch versucht, den Streitwert durch überzogene Kosen und Gebühren ( Mahngebühren Talkline, Gebühren Inkasso ) in die Höhe zu treiben, um den Kunden vor den Kosten eines anstehenden ( langwierigen ) Verfahrens abzuschrecken.
(Wohl dem, der einen rechtsschutzversicherung hat; ABER: VORSICHT. Eine Rechtsschutzversicherung tritt bei VERTRAGS Streitigkeiten ein !!! Wir wollen aber doch darauf hinaus, daß gar kein VERTAG mangels Rechtsbindungswille zustande gekommen ist. Daher bitte bei der Versicherung anrufen und sich erkundigen und eine SCHRIFTLICHE Kostenübernahmeerklärung holen. Und das so schnell wie möglich, da auch die Versicherungen eine Zeit brauchen, bis sie den Sachverhalt gecheckt haben.
und dann bleibt noch
10a - man bekommt Recht und muß nix zahlen oder
10b - alles war umsonst ( aber nicht kostenlos )
Ab Punkt 7. wechselt das "Beteiligtenverhältnis". Die Inkassogesellschaft begleicht die Forderung von Talkline; kauft die Forderung sozusagen.
In der Branche ist es üblich, nicht sonderlich darauf zu achten, ob es sich um eine wirkliche Forderung handelt oder nicht.
eknori
Nachtrag:
wenn man es noch nicht getan hat, könnte man jetzt seinerseits auch noch Talkline wegen gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB) vor den Kadi zerren.
Der Verdacht der Geldwäsche rührt daher, daß die Eintreiber gewerbsmäßig Geld einziehen (Punkt 4 + 5 ), das 'die Beute' einer strafbaren Vortat (Betrug durch den Dialer) ist. Das Q1 Geld dürfte aus einer Serie von Dialer-Betrügereien stammen.
Da geht man am Besten zur Kripo oder Staatsanwaltschaft seines Vertrauens. Wenn man da nicht ubedingt hin will, kann man das auch bei den Geschäftsstellen von Amts- und Landgericht zu Protokoll geben.
Oder man versteht sich mit seinem "Schupo" gut und erzählt ihm von der Sache. Der ist dann nämlich gehalten, dem nachzugehen und seinerseits die erforderlichen Schritte einzuleiten; schließlich hat er ja von einer möglcihen Starftat Kenntnis erlangt.
mal so als resumee:
das läuft irgendwie alles auf Geldwäsche heraus:
egal wie man es dreht und wendet; wenn Talkline sein Geld bekommt:
Punkte 4 + 5 oder durch 6/7 oder 10b.
haben die "sauberes" Geld !!!!!!
Bei der Sta D-Dorf sind bereits Klagen gegen Q1 anhängig:
Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Abtlg. 120, Fritz-Roeber-Strasse
2, 40213 Düsseldorf
here noch ein paar screenshots, wie es auf meinen Rechner aussieht:
der Rechner hat eine FRITZ! Card für Faxempfang; Kabel ist seit der Rechnung abgezogen !!
(der eigentliche dialer)
eknori:
Hab gerade noch folgendes Mail An TL bezgl. der Sperrung meiner Telefnnummer losgelassen
--- Zitat ---
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihr 8015 - Schreiben,
Ich fordere sie noch einmal auf, meine Telefonnummer SOFORT für den Zugang
zum Talkline Netz zu sperren.
In ihrem Schreiben vom 13.06.2003 führen sie an, daß " eine dauerhafte
Sperrung Ihres Anschlusses nur durch die Deutsche Telekom AG durchgeführt
werden kann"
Dies ist aber offensichtlich falsch..
Bereits in ihrem Mahnschreiben drohen sie mit einer Sperrung meiner Nummer.
Daher ist es ihnen technisch sehr wohl möglich, meiner Forderung nachzukommen.
Da ich nicht beabsichtige, ihrer Forderung nachzukomen, besteht für sie auch
keinerlei Hinderungsgrund, die sofortige, dauerhafte Sperrung zu veranlassen.
Die Deutsche Telekom AG offeriert einen Dienst, der komplette 0190 / 0900
Nummernkreise sperrt..
Mir geht es aber gezielt nur um Dienste, die über die der Fa. Talkline
zugeordneten Nummernkreise betrieben werden.
Daher erscheint es mir einfacher, wenn sie ihrerseits nur eine Nummer sperren müssen, da mir nicht bekannt ist, welche Nummernkreise von ihnen verwendet werden.
Ich erwarte ihre Vollzugsmeldung bis zum 16.06. 12:00:00
Ulrich Krause
--- Ende Zitat ---
eknori:
und gleich noch einen hinterhergeschoben:
--- Zitat --- Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrem Schreiben vom 13.06.03 verwenden sie das Wort "Dialer".
Mir als "Otto-Normal-Vebraucher" ist dieses Wort gänzlich unbekannt.
Würden sie mir bitte in verständlicher Form beschreiben, was ein Dialer ist, wie er funktioniert und welche Vor-/Nachteile ich habe, wenn ich mir einen "Dialer" kaufen würde. Brauch ich so etwas überhaupt ?
Ihrem schreiben entnehme ich ausserdem, daß ich bereits unbewußt einen "Dialer" erworben haben könnte. Wie kann das geschehen ??
Wie sieht so etwas aus und wie kann ich einen "Dialer" wieder zurückgeben, wenn er mir nicht gefällt ?? Gibt es ein Rückgaberecht ? Wie sehen da die Fristen aus ?
Möglicherweise können sie mir auch Seiten im Internet nennen, wo ich meinen begrenzten Horizont erweitern kann.
Es tut mir leid, wenn ich sie mit möglicherweise banalen Fragen belästigen muß. Ich möchte aber schon gerne ihr Schreiben verstehen; ich gehe uch davon aus, daß sie meine Fragen beantworten können, immerhin verwenden sie einen erklärungsbedürftigen Begriff. Und wo wir schon einmal dabei sind. Was ist eine 0190 Nummer, was verbirgt sich hinter 0900 ??
ich Kenne diese Vorwahlen nicht. Und was hat ws mit dem " es existieren auch Telefonnummern, bei denen noch vor..."
Was soll das nun wieder bedeuten ?? Ich komme mit dieser Technik nicht klar und freue mich auf eine ausführliche Antwort..
mfg
Ulrich Krause
--- Ende Zitat ---
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