Domino 9 und frühere Versionen > ND9: Entwicklung
DSGVO - Datensätze archivieren, löschen oder unkenntlich machen
arieger:
die DSGVerordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten, also Privatpersonen und Kleinstunternehmer. im Original siehe hier -> https://dsgvo-gesetz.de/art-1-dsgvo/
also keine Firmen - hurra.
Aufbewahrungsfrist: wie gehabt Firmen und Privatpersonen.
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