Autor Thema: DSGVO - Datensätze archivieren, löschen oder unkenntlich machen  (Gelesen 2650 mal)

Offline arieger

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wie geht Ihr mit dem Thema DSGVO um und löst die Anforderungen Archivierung, Löschung oder Datensätze unkenntlich machen?

Sicherlich hat jeder viele Datenbanken mit verschiedene Felder in verschiedene Masken / Teilmasken, in denen ein Suchschlüsselfeld(er) definiert werden soll(en). Man soll Datensatze entsprechend abhandeln, also entweder archivieren, löschen oder unkenntlich machen, am besten vorher ein Archivierungsdatum setzen, noch besser, bereits abgelaufene Datensätze gleich löschen!
Letztlich muss man mit viel Aufwand mehrere Suchschlüsselfelder und die zu ändernde Felder festlegen und dann abhandeln.

Gibt es hierzu schon Tools mit entsprechender Flexibilität der Suchschlüsselfelder sowie den zu ändernden Felder? 

Wie handelt Ihr das Thema ab? Gibt es Denkanstöße? Globale Datenbanksuche oder domänenweiter Suchstring ?

Besten Dank schon mal vorab für Infos oder Tipps.
VG Anton   ???
Das Nasshorn und das Trockenhorn, spazierten durch die Wüste,
da stolperte das Trockenhorn uns Nasshorn sagte – siehste!

Offline atbits

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Moin Moin,
so wie ich die DSGVO verstehe muss das je Applikation betrachtet werden.
Wie soll ein globales Tool das machen, wenn Du evtl. je nach Applikation Archivierung, Workflow, etc. hast.

ABER: Du mußt doch blos die Apps betrachten, die personenbezogene Daten haben.
Schritt 1 ist es also diese zu identifizieren.

Grüße
David
David Schiffer
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Offline eknori

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YTRIA macht das über ScanEZ. Klar, daß muss angepasst werden, aber Ben Menesi hat hier ein Webinar gepostet, das die grundsätzliche Vorgehensweise beschreibt.

https://www.slideshare.net/BenedekMenesi/gdpr-considerations-for-your-ibm-domino-environment

und hier noch der Link zu seiner Session auf dem EC 2018

http://www.entwicklercamp.de/EC18/Track2Session7
« Letzte Änderung: 05.06.18 - 13:00:11 von eknori »
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

Offline arieger

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Vielen Dank für die Infos.

An Ben habe ich auch schon gedacht. Wo ich mir schwer tue ist die unglaubliche variable Suche, wo der Name überall drin sein kann. Letztlich gilt es alle Felder zu durchsuchen. Dann kommt noch was Erschwerendes hinzu: dieses Prozedere gilt nur für Privatkunden, nicht für Firmenkunden, also nochmal eine Selektion drauf usw..

Soweit ich weiss, bietet auch Herr Richter von Fa. Rise was dazu an.

Das Thema ist echt knackig.  Wer noch weitere Infos oder Lösungen hierzu hat, sehr gerne her damit.

Vielen Dank
Anton   
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Offline smokyly

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Was ist denn der Unterschied zwischen Firmen- und Privatkunden?
Sobald es um geschäftliche Beziehungen geht, sollte da gar nichts gelöscht werden. Im Gegenteil steht da ja die Aufbewahrungspflicht dagegen.

Gruß
Geri

Offline arieger

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die DSGVerordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten, also Privatpersonen und Kleinstunternehmer.  im Original siehe hier -> https://dsgvo-gesetz.de/art-1-dsgvo/

also keine Firmen - hurra.

Aufbewahrungsfrist: wie gehabt Firmen und Privatpersonen.


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