Das Autor-Recht reicht auch, wenn sichergestellt ist, dass die Dokumente, in die die Änderungen (egal, ob mit StampAll oder anderen Funktionen) geschrieben werden sollen, vom ausführenden Benutzer bearbeitet werden dürfen (er/sie also über ein Autorenfeld das Bearbeitungsrecht auf die Dokumente hat).
Datenbanken, in denen "normale" Benutzer mehr als Autorenrechte haben, dürfte es m.E. überhaupt nicht geben, weil damit kein Dokumentenschutz darstellbar ist.