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Software Lizenz zurückgebbar?
Glombi:
Wir können hier im Forum natürlich keine Rechtsberatung geben.
Der Hinweis auf die AGB ist wichtig. Wenn dort nichts über Rückgabe von Software steht bzw. Angaben stehen, die gegen geltendes Recht verstoßen, läuft das nach geltendem Recht.
Nach meinem Verständnis dessen gibt's bei Software - im Gegensatz zu Hardware - sowas wie Rückgaberecht nicht, wenn Du die Software bereits nutzt. Dazu reicht es, das Siegel auf dem Datenträger zu entfernen. Bei Downloads gilt womöglich dieser schon als Nutzung.
Andreas
Glombi:
Das hier sieht doch ganz vernünftig und leicht zu verstehen aus:
http://www.netlaw.de/beitraege/1999/software.htm
Andreas
heini_schwammerl:
Mangel (Fehler einer zugesicherten Eigenschaft) reklamieren und Frist zur Nachbesserung setzen. Sollte die Frist verstrichen sein vom Kaufvertrag zurücktreten. Einen Anwalt braucht man vermutlich am Anfang nicht, man sollte aber alle Schritte schriftlich und belegbar durchführen (Meinung). Große Hersteller haben damit i.d.R. kein Problem, ein Zwischenhändler allerdings schon. Er kann die Software oft nicht an den Hersteller zurückgeben.
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