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Komplett OT, aber ein interessantes Urteil
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DAU-in:
kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind, und ja, vielleicht landet ganz viel auf dem Tellerchen, aber trotzdem schön: der Unterschied zwischen Reinigungskraft (Tariflohnanspruch) und Trinkgeldtellerbewacherin:
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/arbeitsrecht-toilettenfrauen-sind-keine-trinkgeld-bewacher-11907272.html
Birne:
Oh man, ich weiß nicht ob ich lachen oder heulen soll >:(
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