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Email Zugriffe und Weiterleitung
tttonic:
--- Zitat von: diali am 11.10.10 - 20:23:01 ---so eine Vereinbarung könnte auch sein, dass private Mails nur zugelassen sind, wenn diese wie dienstliche behandelt werden dürfen.
Damit bist du die Unterscheidung zw. dienstlichen und privaten Mails los, denn wer nicht unterschreibt darf nicht und wer unterschreibt hat es ja ausdrücklich erlaubt. Ausformulieren muss dies natürlich ein Jurist.
Sollen Zugriffe oder Weiterleitungen eingetragen werden, so muss bei uns dies immer von einem Juristen (ist auch der Datenschützer) veranlasst werden. D.h. jeder User, der so etwas veranlassen will (egal welche Position der hat!!) wird an den Juristen verwiesen.
--- Ende Zitat ---
Kannst mir deinen Juristen ausleihen??? ;D
diali:
den nicht, aber beim EntwicklerCamp und AdminCamp ist oft Anja Neubauer (http://conlegi.de/?page_id=12) dabei, die kann dir da weiterhelfen.
Gandhi:
Ich würde beim Betriebsrat nachfragen und zwar aus folgenden Gründen:
1. I.d.R. sind die für die Betriebsvereinbarungen mitverantworlich sind - heißt: die haben für die MA verhandelt, was E-Mail technisch wie funktioniert bzw. nicht funktioniert.
2. Die Dir helfen, wenn Du durch so eine Anfrage in irgendwelche Zwickmühlen gerätst.
Ansonsten ist Personalabteilung auch eine gute Anlaufstelle.
tttonic:
--- Zitat von: Gandhi am 12.10.10 - 14:08:07 ---Ich würde beim Betriebsrat nachfragen und zwar aus folgenden Gründen:
1. I.d.R. sind die für die Betriebsvereinbarungen mitverantworlich sind - heißt: die haben für die MA verhandelt, was E-Mail technisch wie funktioniert bzw. nicht funktioniert.
2. Die Dir helfen, wenn Du durch so eine Anfrage in irgendwelche Zwickmühlen gerätst.
Ansonsten ist Personalabteilung auch eine gute Anlaufstelle.
--- Ende Zitat ---
Wäre ne Idee. Nein da liegt nichts vor. Ist auch nichts verhandelt. :-:
k_hofi:
Ihr lasst im Unternehmen private E-Mail-Nutzung offiziell zu?
=> lauft ihr da nicht Gefahr in die Schiene "Telekomunikationsdiensteanbieter" zu rutschen?
Bei uns ist in unserer IT-Richtlinie für User jegliche private Nutzung ausdrücklich untersagt,
um schon mal eine rechtliche Grundlage für uns zu schaffen.
Zudem muss sich jeder Mitarbeiter bei Antritt seiner Stelle selbst einen Vertreter definieren (ergibt sich immer aus seinem
Arbeitsumfeld) und diesen bei Bedarf auch aktualisieren.
Fällt nun ein Mitarbeiter (aus welchen Gründen auch immer) aus wird bei uns nur die Weiterleitung
aktiviert.
=> den Vertreter hat er ja selbst gewählt
Soweit meine 5 Cent dazu
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