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Email Zugriffe und Weiterleitung
atbits:
Ich weiß nicht ob "Personalvereinbarung" der korrekte juristische Fachbegriff ist.
Was ich meine ist eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag bzgl. Umgang mit neuen Medien wie z.B. Email.
Da kann dann sowas drinstehen, wie private Email sind erlaubt aber der MA gestattet den Zugriff auf das Postfach zu Sicherungs- und Archivierungszwecken sowie den Vertreterzugriff und bei Ausscheiden ...
Grüße David
elektron:
Hallo,
@tttonic
Ihr habt also einen Datenschutzbeauftragten ? Dann ist der doch der richtige Ansprechpartner.
Ich würde, wie das auch schon diali geraten hat, eine Freigabe vom Datenschutzbeauftragten vorlegen lassen.
Darum soll sich die anfordernde Abteilung kümmern.
Falls vorhanden: Zustimmung des Betriebsrates.
Weiterhin eine Anweisung deines IT-Chefs, dass du die angeforderten Massnahmen durchführen sollst.
(Das kann man schön in einem Workflow abbilden).
Das mag zwar die Prozesse verlangsamen - nichts mehr mit :"mach mal eben", aber du bist abgesichert.
Gruss
Toralf
tttonic:
--- Zitat von: elektron am 11.10.10 - 16:25:38 ---Hallo,
@tttonic
Ihr habt also einen Datenschutzbeauftragten ? Dann ist der doch der richtige Ansprechpartner.
Ich würde, wie das auch schon diali geraten hat, eine Freigabe vom Datenschutzbeauftragten vorlegen lassen.
Darum soll sich die anfordernde Abteilung kümmern.
Falls vorhanden: Zustimmung des Betriebsrates.
Weiterhin eine Anweisung deines IT-Chefs, dass du die angeforderten Massnahmen durchführen sollst.
(Das kann man schön in einem Workflow abbilden).
Das mag zwar die Prozesse verlangsamen - nichts mehr mit :"mach mal eben", aber du bist abgesichert.
Gruss
Toralf
--- Ende Zitat ---
Ja ich glaube ich werde den wieder in die Pflicht nehmen. Obwohl das schwierig wird. Denn für eine juristische Betrachtung ist er nicht der richtige und vom Datenschutz her sieht er dort keine Bedenken. Naja mal schauen.
atbits:
Meiner Meinung nach liegt ein Verstoss gegen den Datenschutz vor, wenn Du einem anderen Mitarbeiter Zugriff auf möglicherweise private Emails eines anderen gewährst.
diali:
so eine Vereinbarung könnte auch sein, dass private Mails nur zugelassen sind, wenn diese wie dienstliche behandelt werden dürfen.
Damit bist du die Unterscheidung zw. dienstlichen und privaten Mails los, denn wer nicht unterschreibt darf nicht und wer unterschreibt hat es ja ausdrücklich erlaubt. Ausformulieren muss dies natürlich ein Jurist.
Sollen Zugriffe oder Weiterleitungen eingetragen werden, so muss bei uns dies immer von einem Juristen (ist auch der Datenschützer) veranlasst werden. D.h. jeder User, der so etwas veranlassen will (egal welche Position der hat!!) wird an den Juristen verwiesen.
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