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Email Zugriffe und Weiterleitung

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tttonic:

--- Zitat von: diali am 11.10.10 - 15:44:14 ---wenn du keine Freigabe von Datenschützer, Jurist, Personalrat etc. einholen kannst, würde ich an deiner Stelle nichts tun.
Dreh den Spieß um. Die, die Mails anderer freigeschaltet, weitergeleitet usw. wollen, die sollen dir von einer dieser Stellen die Freigabe besorgen.

Lasst ihr private Mails zu? Wie ist dies bei euch geregelt?

--- Ende Zitat ---

Private Mails sind zulässig.

Das mit der Freigabe mach ich ja so. Aber wer sagt mir denn das bei einer späteren juristischen Betrachtung ich nicht haftbar gemacht werde? Nur weil jemand geschrieben hat "Ich erteile die Er...".

Das scheint mir ein wenig zu einfach zu sein.

diali:
Sichert ihr Mails (Backup). Private Mails dürftet ihr dann auch nicht sichern!

Deshalb die Freigabe auch nur vom Datenschützer, Jurist oder Personalrat.

tttonic:

--- Zitat von: diali am 11.10.10 - 15:50:14 ---Sichert ihr Mails (Backup). Private Mails dürftet ihr dann auch nicht sichern!

Deshalb die Freigabe auch nur vom Datenschützer, Jurist oder Personalrat.

--- Ende Zitat ---

Klar sichern wir Mails.  Woher hast du das mit den "private Mails dürfen wir dann auch nicht sichern?"

Kannst du das belegen denn mir wäre das völlig neu?

gruß
tttonic

atbits:
Wenn ihr private Emails zulasst dann dürft ihr die auf keinen Fall an einen anderen MA weiterleiten, ohne von diesem schriftlich die Zustimmung zu haben.

Es empfiehlt sich hier eine entsprechende Personalvereinbarung unterzeichnen zu lassen.
Egal was der Chef / Abteilungsleiter sagt, das ist nicht zulässig soweit ich weiß.

Besprecht Euch dringend mit einem Anwalt der was davon versteht, nur so kommt ihr auf die sichere Seite.
Übrigens sollten bei einem guten Datenschützer da auch alle Alarmglocken läuten ...

Grüße David
P.S.: Selbsteverständlich ist das hier keine Rechtsberatung ;-)
Das darf ich als IT'ler  selbstverständlich nicht machen

tttonic:

--- Zitat von: atbits am 11.10.10 - 16:01:02 ---Wenn ihr private Emails zulasst dann dürft ihr die auf keinen Fall an einen anderen MA weiterleiten, ohne von diesem schriftlich die Zustimmung zu haben.

Es empfiehlt sich hier eine entsprechende Personalvereinbarung unterzeichnen zu lassen.
Egal was der Chef / Abteilungsleiter sagt, das ist nicht zulässig soweit ich weiß.

Besprecht Euch dringend mit einem Anwalt der was davon versteht, nur so kommt ihr auf die sichere Seite.
Übrigens sollten bei einem guten Datenschützer da auch alle Alarmglocken läuten ...

Grüße David
P.S.: Selbsteverständlich ist das hier keine Rechtsberatung ;-)
Das darf ich als IT'ler  selbstverständlich nicht machen

--- Ende Zitat ---

Was verstehst du unter einer Personalvereinbarung?

ps.

ich weiß das es keine Rechtsberatung ist ;D

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