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Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
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tschroeder:
gerade auf Heise gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93615
Hoffentlich hat sowas Bestand.
VG Thorsten
Glombi:
Erstaunlich!
Und wie werden fehlende Angaben dann sanktioniert?
WernerMo:
hallo,
ich glaube das muss man schon genau lesen, das ist schon ein spezieller Fall und gilt sicher nicht für alle Schreiben, ganz besonders nicht für Schreiben zu Kunden.
Gruß Werner
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