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Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig

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tschroeder:
gerade auf Heise gefunden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93615

Hoffentlich hat sowas Bestand.

VG Thorsten

Glombi:
Erstaunlich!

Und wie werden fehlende Angaben dann sanktioniert?

WernerMo:
hallo,

ich glaube das muss man schon genau lesen, das ist schon ein spezieller Fall und gilt sicher nicht für alle Schreiben, ganz besonders nicht für Schreiben zu Kunden.

Gruß Werner

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