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Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
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Autor
Thema: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig (Gelesen 1276 mal)
tschroeder
Senior Mitglied
Beiträge: 302
Geschlecht:
Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
«
am:
31.07.07 - 16:36:09 »
gerade auf Heise gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93615
Hoffentlich hat sowas Bestand.
VG Thorsten
Gespeichert
6 * Domino 6.5.5 auf W2K und W2003
ca. 380 Clients 6.5.1 und höher Windows und MAC
*** Ohne Computer währen wir heute noch nicht hinter dem Mond ***
Glombi
Gast
Re: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
«
Antwort #1 am:
31.07.07 - 16:46:07 »
Erstaunlich!
Und wie werden fehlende Angaben dann sanktioniert?
Gespeichert
WernerMo
@Notes Preisträger
Gold Platin u.s.w. member:)
Beiträge: 3.050
Geschlecht:
Re: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
«
Antwort #2 am:
31.07.07 - 16:48:02 »
hallo,
ich glaube das muss man schon genau lesen, das ist schon ein spezieller Fall und gilt sicher nicht für alle Schreiben, ganz besonders nicht für Schreiben zu Kunden.
Gruß Werner
Gespeichert
Gruß Werner
o o
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