Autor Thema: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig  (Gelesen 1276 mal)

Offline tschroeder

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gerade auf Heise gefunden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93615

Hoffentlich hat sowas Bestand.

VG Thorsten
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Glombi

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Erstaunlich!

Und wie werden fehlende Angaben dann sanktioniert?

Offline WernerMo

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hallo,

ich glaube das muss man schon genau lesen, das ist schon ein spezieller Fall und gilt sicher nicht für alle Schreiben, ganz besonders nicht für Schreiben zu Kunden.

Gruß Werner
Gruß Werner
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