Der WLAN-Sniffer KisMAC soll nicht mehr weiterentwickelt werden. Als Grund führen die Entwickler die Änderungen im deutschen Strafgesetzbuch an, mit der die Entwicklung, der Einsatz aber auch der Besitz von KisMAC verboten werde.
Die Kritik richtet sich gegen den neuen § 202c StGB der von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht wurde und von Hackern und Informatikern heftig kritisiert wird. Demnach macht sich strafbar, wer "Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder [...] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht" und riskiert bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.
http://www.golem.de/0707/53808.htmlWie weltfremd sind die Verantwortlichen da bitte? Sicherheit durch Geheimhaltung/Security through obscurity ist wunschenken, funktioniert aber nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Security_through_obscurity