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Kostenfrei aber nicht kostenlos

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Glombi:
Im Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG finde ich weder den Begriff "kostenlos" noch "kostenfrei".

Ich denke mal, es ist ein Trick eines Winkeladvokaten um per kostenlosen Newsletter Rechtsinformationen zu versenden.

Andreas

DerAndre:
O-Där,

das Infomaterial ist kostenfrei, die Zusendung aber nicht Kostenlos, wenn es auf den Postweg geschieht...  :-:

eknori:
Die Bedeutung beiter Wörter ist gleich = nicht mit Kosten verbunden.  Allerdings können Folgekosten entstehen.

Der Jurist verwendet den Begriff kostenfrei, wenn er kostenlos meint.

Bruce Willis:
(c) Dudenverlag

1. kostenlos  gratis, gratis und franko (ugs.), umsonst, unentgeltlich, um Gotteslohn (veraltend), ohne Geld, geschenkt, für nichts, als Zugabe, kostenfrei, gebührenfrei, frei, portofrei, freigemacht, postfrei, franko, ohne einen Pfennig zu zahlen, für umme (Mannheimerisch), [für] nass (ugs.);


2. kostenfrei  kostenlos.

Bruce Willis:
kostenfrei aber nicht kostenlos
http://www.diakonie-mv.de/index.php?spenden


Kostenfrei, aber nicht kostenlos
http://www.religio.de/dialog/498/15_08.htm

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