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Heise: Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle

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eknori:
dazu siehe Urteil des LG Heidelberg in GmbHR 1997, 446


--- Zitat ---... gilt  .... auch für Geschäftsbriefe zwischen verbundenen Unternehmen. Diese Auffassung ist auch in so weit konsequent, wie es sich bei verbundenen Unternehmen ja um eigenständige juristische Personen und eben nicht nur um unselbständige Teile einer rechtlichen Einheit handelt.

--- Ende Zitat ---

eknori:
Tja, und dann haben wir schon das nächste Problem: Die Disclaimer funktioniren über die Mail Policy wunderbar ... bei Mails ins Internet. Aber nicht Inter-Company, wenn ich von Notes Domain zu Notes-Domain route.

Georg2102:
Dann bleibt wohl nur der Erwerb einer kostenpflichtigen Software oder die Nutzung von HTML-Signaturen, die man zentral vorgibt und den einzelnen Clients keine Rechte für Änderungen zugesteht.

So zumindest ist es jetzt bei uns gelöst. Dann ist nämlich auch die Frage der Schriftart und -größe nicht mehr relevant.

DerAndre:
Jetzt wird auch noch über Angstklauseln nachgedacht...  ::)

tschroeder:

--- Zitat von: DerAndre am 08.02.07 - 14:33:14 ---Jetzt wird auch noch über Angstklauseln nachgedacht...  ::)

--- Ende Zitat ---

 ???

muß man dat kenen??

 ???
 ;D

VG Thorsten

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