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Heise: Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle

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DerAndre:
Moinsen.

Ist das aus den Heise News eine Fake?
Oder mal wieder bitterer Ernst und ein gefundenes Fressen für...

eknori:
das ist kein Fake; aber malehrlich.Wer sollte denn die Abmahnung auslösen? Mein geschäftliches Gegenüber, dem irgend ein Piss in meiner Mail fehlt ?.
Wenn das schon so ein heckenpisser ist, dann mag ich mit dem auch keine Geschäfte machen.

Und ein Dritter? Dann müsste der ja legal an meine Korrespondenz kommen ...

eknori:
Und wenn ich mir den 37a II HGB ansehe, so kann das allenfalls für eine Geschäftsanbahnung ( Blindaquise ) gelten, nicht aber für Mails, die ich mit meinen bestehenden Geschäftskontakten austausche.

Mal abwarten, wie das die einschlägigen Kommentatoren des HGB sehen ...

In der Zwischenzeit: Ruhig durch die Hose atmen ...

hallo.dirk:
Hui, ich bin soben von unserer Rechtsabteilung zu diesem Thema zu einem Termin eingeladen worden.

Das muss denen sehr wichig sein......

Thomas Schulte:
Nicht ganz so ruhig Ulrich.

Das gilt tatsächlich für jegliche Geschäftsbriefe die keine Formulare in einer bestehenden Geschäftsbeziehung sind. Und was Formulare sind ist ziemlich genau definiert.

Unsere Rechtsverdreher sind gerae auch hellhörig geworden.

Das dürfte den entsprechenden Tools die Disclaimer an Mails automatisiert anhängen können einen ziemlichen Schub geben.

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