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Datenschutz?
TheBigS:
Hallo Leute,
wisst ihr wie das mit dem datenschutz genau gehandhabt wird?
angenommen ich stoße als administrator über irgendwelche logs, in denen ich sehen kann das die mitarbeiter sehr viel privat surfen oder evtl. sogar rechtlich verbotenes im internet machen. darf man das als administrator sofort bekantgeben?
oder darf ein sysadmin emails von mitarbeitern lesen? eigentlich nicht, oder?
ich hab da auch mal was von einem gerichtsurteil gehört... habt ihr da zufällig nen link oder nen verweis auf einen gesetzestext?
Ute:
Hi,
gibt es bei Euch einen Datenschutzbeauftragten ?
Die Logs (ausser Fehlerlogs) vom Internet gehen dich nichts an, drück dem das aufs Auge. Email ist ein heisses Thema, wenn ihr
keine Betriebsvereinbarung habt, in der steht, das private eMails verboten sind gilt für die Dinger das Postgeheimnis. AUSSERDEM der Admin hat eine Vertrauensstellung und ist zu Verschwiegenheit verpflichtet. Ich kenn das Problem ist total bes....
Gruß
Ute
Hoshee:
Yoo,
bei uns läuft das so, das solche Protokolle nur bei Verdachtsgründen und im beisein von Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat geöffnet werden dürfen.
Wenn ich die Protokolle einfach so auswerte mach ich mich strafbar (Knast) :P
Im zweifelsfall besorge Dir das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gibt es seit dem 23.05.2001 in der 3. Fassung! (Hab ich als Word-Doc und kann ich Dir im bedarfsfall zumailen).
Wenn mich nicht alles täuscht, hast Du Dich auch schon strafbar gemacht, weil Du ins Log geschaut hast ;D
Gruss ...
Hoshee
woh:
Hi,
--- Zitat ---wenn ihr keine Betriebsvereinbarung habt, in der steht, das private eMails verboten sind
--- Ende Zitat ---
das gilt auch für private Internetnutzung am Arbeitsplatz. Wenn's nicht verboten ist, ist es erlaubt.
Empfehlenswert ist, um mal schnell einen Überblick über die Problematik zu bekommen, z.B. zu ...heise.de zu gehen. Ich denk mal, bei andere C.-Zeitschriften müßte ähnliches zu finden sein.
Hier mal ein Heise-Link:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/tec-03.05.02-000/default.shtml&words=Internetnutzung
Im Grundsatz gilt: Wenn nix verboten/über Betriebsvereinbarung geregelt ist, ist alles erlaubt (außer strafbaren Handlungen (s.o.) Und wenn ich zu-fällig auf etwas stoße, würde ich auch den Mund halten (ich betone auch hier: außer wenn es um strafbare Handlungen geht).
Ansonsten stimme ich Ute mit ihrem letzten Satz voll zu ;-)
Hat ja auch einen moralischen Aspekt, das Problem
Gruß
Wolfgang
Treczoks:
--- Zitat ---Im zweifelsfall besorge Dir das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gibt es seit dem 23.05.2001 in der 3. Fassung!
--- Ende Zitat ---
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
Dort unter BDSG
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