Wespennest
..also rechtlich gesehen darf der Spamfilter nur laufen wenn es eine entsprechende
Betriebsvereinbarung gibt. Auch der Spamfilter liest rechtlich die Mail (Telekommunikationsgesetz).
Habe es gerade bei uns mit dem Betriebsrat/Rechtsanwalt/Geschäftsführung eingetütet.
Bei uns habe ich es so gelöst das alle Mails die durch die Rules gefilter werden in
eine DB gehen. Dort läuft ein Agent, der sich aus dem NAB den Notesusernamen des Empfängers sucht und in ein Readerfeld einträgt, bis dahin existiert nur das Readerfeld das kspam setzt.
Somit erhalten alle Mailanwender Zugriff auf diese DB und können dann Mails ggf. weiterleiten (ein weiterer Agent löscht alle Doks älter 30 Tage)
Ich halte diese Vorgehensweise für sinnvoll, die Praxis wird es zeigen.
Gruss
Achim
PS: fast vergessen, wenn du eine entsprechende Betriebsvereinbarung erstellst, berücksichtige gleich den möglichen Part der zentralen Archivierung, wenn auch vielleicht nicht morgen, aber dann zumindestens übermorgen wirst du es benötigen