aus SWR1.de:
Eine Einbürgerung, die durch die Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen wurde, kann nachträglich wieder aberkannt werden. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Damit scheiterte die Klage eines gebürtigen Nigerianers aus Pforzheim, der im Jahr 2000 den deutschen Pass erhalten hatte.
Das Land Baden-Württemberg hatte dem Mann im Jahr 2002 wegen arglistiger Täuschung die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen. Als später gegen den Betroffenen wegen eines Drogendelikts ermittelt wurde, stellte sich heraus, dass er bei Antragstellung auf Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft nur vorgegeben hatte, eine Arbeit zu haben. Tatsächlich hatte ein anderer Afrikaner unter seinem Namen bei einer Hanauer Firma gearbeitet. Der Nachweis, die eigene Famillie ernähren zu können, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Einbürgerung.
Gesetzgeber muss Konsequenzen klären
Der Beschwerdeführer hatte gegen die Aberkennung seiner deutschen Staatsbürgerschaft durch alle Instanzen geklagt. Seine Begründung: Artikel 16 des Grundgesetzes verbiete es, die einmal verliehene deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Zudem besitzt der Mann seine nigerianische Staatsbürgerschaft nicht mehr und wird mit dem Entzug des deutschen Passes damit staatenlos.
Die Verfassungsrichter entschieden nun mit sechs zu zwei Stimmen, dass die Rücknahme der Einbürgerung trotz des im Grundgesetz verankerten Schutzes vor Staatenlosigkeit möglich ist. Mit dem Grundgesetzartikel 16 wolle die Verfassung verhindern, dass sich der historische Missbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts im Nazi-Regime wiederholt. Dies schließe jedoch nicht aus, dass denjenigen, die sich den deutschen Pass durch Täuschung, Bestechung oder Bedrohung erworben haben, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden könne. Wer missbräuchlich eine rechtswidrige Einbürgerung erwirkt habe, genieße kein schutzwürdiges Vertrauen, so die Argumentation der Richter. Allenfalls wenn die Kinder eines Ausgebürgerten wegen dessen Schwindelei ihre Staatsangehörigkeit ebenfalls verlieren, müsse der Gesetzgeber dafür eine neue Regelung schaffen, so die Verfassungsrichter.
(Aktenzeichen: 2 BvR 669/04 vom 24. Mai 2006)
Also, was gibt es da (für teure Steuergelder) zu prozessieren? Pass weg, Mann weg. Wenn man das dulden würde ergibt das ja fast ein Gewohnheitsrecht für alle...
Die bilden sich teilweise was ein...
Patrick