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wie ist das zu deuten ?

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ascom40:
Hi Jeanny (sirocen?),

wenn du Schwägerin von DNUG-Award-Schlepper dh-paule wärst, könnten wir drüber reden  ;D

Aktion läuft noch, ich suche noch einen Anwalt für die Aktion und peile den grandiosen Preis.

Jo

dh-paule:
Hallo eknori,

ist tatsächlich so... jeanny ist mein Schwager...

Er hat mich am So.Abend begeistert angerufen das er das Megaschnäppchen seines Lebens gemacht hat: 217 Monitore für 218 €

Daraufhin habe ich in verschiedenen Foren nachgefragt wie man diesen Fall rechtlich betrachten sollte / kann. Als ich mir einigermassen sicher war habe ich mitgeboten, bin aber dummerweise heute vom VK rausgeschmissen worden (Gebot gestrichen)

Nun sehe ich aber das da "Sigrid" fleissig mitbietet, und so zumindest die ebay Gebühren einen nicht unerheblichen Denkzettel darstellen dürften  ;)

jeanny:
Hallo Como,

bin leider der Schwager und Jeanny hieß mal mein Hund um es genau zu sagen. Meinen Anwalt habe ich heute schon bemüht, denke aber, dass der Fall zu speziell ist und man sich lieber einen sucht der davon wirklich Ahnung hat.

Mfg. Lars. ::)

ascom40:
Hallo Lars,

das macht doch Ulrich, wenn der !Help! braucht, wird er sich sicher melden. Wo soll man in 30 Minuten einen Anwalt für solch einen Streiwert mal eben hernehmen. Wird sich lohnen, sowas darf man nicht versanden lassen...

Ich versteh bloß die Dummheit des Anbieters nicht, geht nicht in mein kleines Hirn rein, dass man so dusselig sein kann....

Jo

dh-paule:

--- Zitat ---ut für den eBay-Käufer: Preis-Irrtum des Verkäufers zählt nicht
eBay-Urteile: Auch Angebote mit Sofort-Kauf sind verbindlich
Gut für den eBay-Käufer: Preis-Irrtum des Verkäufers zählt nicht
Aus der Rubrik: Internet & Netzwelt
Dienstag, 28. Dezember 2004
von Christian Grohmann


400 Euro für Schmuck im Wert von 20.000 Euro – solche Schnäppchen gibt es doch nur bei den großen Online-Auktionshäusern. Und die hat König Kunde jetzt auch sicher, selbst wenn der Verkäufer bockt: Gleich drei Gerichtsurteile sichern dem Schnäppchenjäger die Gültigkeit des Kaufvertrages zu.

Neben den sogenannten Spaßbietern geht es nun auch betrügerischen Verkäufern zunehmend an den Kragen: Sowohl Höchstgebote als auch Sofortkauf-Preise sind für den Anbieter verbindlich und begründen den Kaufvertrag. Das bestätigen in drei unabhängigen Gerichtsurteilen das Landgericht Coburg, das niedersächsische Amtsgericht Syke und das Amtsgericht Moers in Nordrhein-Westfalen.

Verkaufspreis weit unter tatsächlichem Wert

Wie das Handelsblatt berichtete, kam das Urteil des Coburger Landgerichts einem Kläger zugute, der zuvor bei eBay ein Diamanten-Collier im Wert von 20.000 Euro zu einem Preis von 400 Euro ersteigert hatte. Da der anbietende Juwelier die Herausgabe mit einem Preis-Irrtum als Begründung verweigerte, zog der Käufer vor Gericht. Der Juwelier legte zwar Einspruch beim Oberlandesgericht Bamberg ein, zog diesen auf Anraten des OLGs jedoch wieder zurück.

In den beiden anderen Fällen ging es um einen Drucker mit 20 Patronen und USB-Kabel sowie um einen PKW-Anhänger mit Fahrzeugpapieren zu einem Sofort-Kauf-Preis von jeweils einem Euro. Beide Verkäufer – im ersten Fall ein Unternehmen, im zweiten eine Privatperson – weigerten sich, die Ware auszuliefern. Weder die Begründung des missverständlich formulierten Angebots noch des Vertauschens von Startpreis und Sofort-Kauf-Preis beeindruckte das Gericht.

Vertragliche Sicherheit und Sicherheitslücken

Den Schnäppchenjägern bei eBay & Co. bleibt seit diesem Jahr mancher Reinfall erspart. Dafür sorgt neben den aktuellen Urteilen auch die Tatsache, dass die eBay-Verkäufe keine Auktionen sind . Während nun die vertragliche Sicherheit für den Käufer langsam zunimmt, klaffen in der Betriebssicherheit bei eBay immer wieder kleinere und größere Lücken . Auch der Datenschutz lässt bisweilen zu wünschen übrig .

--- Ende Zitat ---

http://www.netzwelt.de/news/69037-gut-fuer-den-ebaykaeufer-preisirrtum.html

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