Jo, Toni, die Sache ist wirklich nicht trivial.
Noch ein paar Anmerkungen, da ich mich dem Thema nun immer wieder über Jahre beschäftigen durfte:
- Was ganz simples: Auch das evangelische und zweitärmste Bundesland Sachsen-Anhalt leistet sich "Holy King Kong", sprich: "Heilige Drei Könige".
- Wer an einem Wochentag arbeiten muss und dafür Urlaub nehmen möchte, muss einen ganzen Tag opfern. Der Schluss anders herum: Wer nur halbtags arbeitet (oder sechs Stunden oder whatever), bekommt die volle Anzahl an Urlaubstagen, muss sich aber für jeden mit Urlaub verbrachten Arbeitstag einen Tag Urlaub anrechnen lassen.
- Die Anzahl zur Verfügung stehender Urlaubstage kann höchst different sein. Das (deutsche !) BuUG sagt: 30 Tage, ab dem 25. Berufsjahr 36 Tage. Daneben gibt es zahlreiche weitere Regelungen (für Behinderte, tarifvertragliche Regelungen, für Azubis usw.) und wenn mann dann noch in der Lage ist, länderübergreifende Lösungen anbieten zu dürfen ... Österreich oder Dänemark haben 25 Tage Minimum, die US-Amerikaner und vor allem die Japaner sind ganz arm dran ...
- Bundesland als Kriterium reicht alleine noch nicht. Nürnberg hat andere Feiertage als München, Heiligenstadt andere als Erfurt. Und dann noch Sonderfälle wie Augsburg (8. August - Friedensfest) usw.
- "Frisösenregelung": Nicht jeder arbeitet Montag bis Freitag. Da gibt es Leute, die arbeiten Mo-Di-Do-Fr, andere Mi-Do-Fr-Sa-So. Auch das ist zu berücksichtigen. Und die Frisösen natürlich: Die arbeiten Dienstag bis Samstag.
- Dann will man auch nicht für jeden ein eigenes Profildokument verwalten - für die Mehrzahl gelten ja identische Regelung. Also: Gruppenregelungen (die gleich den Workflow mit regeln), die von personenbezogenen Docs überschrieben werden können.
- Der genehmigungs-Workflow: Da gibt es Abteilungen, wo der Abteilungsleiter zustimmen muss, aber der Bereichsleiter erst genehmigen darf. In anderen kann gleich der Abteilungsleiter genehmigen.
- Und natürlich sollte niemand seinen Chef linken oder zur Rechenarbeit herausfordern dürfen: Wenn sein Jahresbudget aufgebraucht ist, kann er für das betreffende Jahr keinen Urlaub mehr beantragen.
- Dann gibt es Fälle, wo es Sonderregelungen für Mitarbeiter gibt: Sonderurlaub (Umzug, Hochzeit, Geburten usw.) oder spezielle Regelungen getroffen wurden (weil "...." dürfen Sie in diesem Jahr 5 Tage mehr Urlaub nehmen, die Ihnen dafür im kommenden Jahr abgezogen werden - oder vice versa)
- Ach ja: Sowas wie "Verfall des Resturlaubs" haben wir dann auch noch ...
Und viele weitere Regelungen ebenso. In diesem Zusammenhang ist es mir manchmal unklar, warum sich da manch einer nassforsch vornimmt: "Ich programmiere uns mal fix eine Urlaubs-Datenbank". Sinnvollerweise sollte diese ja auch mit weiteren Applikationen wie Zeiterfassung, Krankenstandsverwaltung etc. zusammen gehen ...
Langer Rede, kurzer Sinn: UrlaubBis minus UrlaubAb abzüglich Sonnabende und Sonntage sind gleich Urlaubstage ist vollkommen unbrauchbar. Dann lieber als "Primitivlösung" die zu nehmenden Urlaubstage händisch eingeben lassen und den Genehmiger und die Personalabteilung zwingen, dass auch nochmals nachzurechnen.
Bernhard