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Rauchen am Arbeitsplatz

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Gandhi:
Jetzt mal ganz unabhängig von rechtlichen Dingen, gesundheitlichen Aspekten etc.

Rauchen hat in Unternehmen -  je nach Führungsstil - auch wichtige Funktionen.
Raucher sind i.d.R. besser informiert - weil während der Zeit des Rauchens ja auch gequatscht wird.
Und hin und wieder sollte man sich tatsächlich eine Denkpause nehmen (das würde den Code vieler Anwendungen deutlich verbessern und letztendlich sogar effektiver sein).

Ob man sich dabei dann gleich die Lunge kaputtmachen muss sei mal dahingestellt - aber Unternehmen sollten Freiräume fürs Denken und die informelle Kommunikation schaffen. Schliesslich stärken solche gemeinsamen Päuschen auch noch die Motivation und die Zusammengehörigkeit.

Das Verständnis einer Notwendigkeit hierfür ist leider in vielen Führungsetagen überhaupt nicht vorhanden - teilweise wird sogar immer noch gar kein Kommunikationsbedürfnis mit dem gemeinen Untergebenen gespürt - und das ist dann schon fatal.

bernino1:

--- Zitat von: Gandhi am 31.10.05 - 12:38:58 ---Rauchen hat in Unternehmen -  je nach Führungsstil - auch wichtige Funktionen.
Raucher sind i.d.R. besser informiert - weil während der Zeit des Rauchens ja auch gequatscht wird.

--- Ende Zitat ---
das meinst du ja hoffentlich nur zynisch ;-)
wenn in einer abteilung/unternehmen nur die raucher besser informiert sind - dann höchstens über gerüchte! :-)
wir haben hier in der abteilung im moment gerade so eine diskussion laufen! wir haben ein wirklich gut funktionierendes team - was in einem großraumbüro nicht selbstverständlich ist - aber der "schmäh" rennt und im großen und ganzen ist jeder für den anderen da.
es herrscht gleitzeit mit kernzeiten. wir sind 24 leute - 4 davon rauchen!
vor kurzem hat sich unser sehr kollegialer chef erlaubt, die raucher zu bitten die rauchzeiten auf randzeiten zu verschieben da er nicht einverstanden ist, dass diese mitarbeiter eben mehrmals am tag für 10min unerreichbar sind.
und ich finde das berechtigt!
es gibt für mich (ehemaliger raucher :-) keinen wirklich erkennbaren grund warum ein vorgesetzter oder verantwortlicher auf einen mitarbeiter in kernzeiten verzichten soll, nur das dieser rauchen kann!!?? - ich mein - wo zieh ich da die grenze?
wenn er spiel - süchtig ist - darf er dann kurz ins casino?
rauchen - ok
jedoch innerhalb der normalen pausen bzw. in einem zeitl. rahmen der nicht auffällt.
1 vormittags, mittags und nachmittags - am abend kann er/sie ja dann wieder rauchen so viel sie will!

bernino1:
ach ja,
die vorgehensweise dieses vorgesetzten ist, milde gesagt - unglücklich!
er stellt sich mit solchen maßnahmen ja wie zuvor von anderen schon erwähn selbst ins schlechte licht.
das ein vorgesetzter jedoch die zeiten kontrolliert und daraus irgendwelche schlüsse zieht ist meiner ansicht nach unbedenklich. ich kann da keine datenschutzverletzung erkennen.
bin aber gottseidank  ;) kein fachmann auf diesem gebiet!!

eknori:

--- Zitat ---vor kurzem hat sich unser sehr kollegialer chef erlaubt, die raucher zu bitten die rauchzeiten auf randzeiten zu verschieben da er nicht einverstanden ist, dass diese mitarbeiter eben mehrmals am tag für 10min unerreichbar sind.
--- Ende Zitat ---

Woher wusste er denn, WANN die Kollegen rauchen gehen ??
Wenn er es aus eigener Beobachtung erfahren hat, OK. Wenn er den Kollegen angerufen hat und ein anderer Kollege hat ihm gesagt, daß es mal kurz zum Rauchen ist, auch OK.

In dem von mir geschilderten Fall wurde aber ein elektronisches Mittel verwendet, welches NICHT dazu gedacht ist, die Rauchpausen der Mitarbeiter zu dokumentieren.
Und das verstößt nun einmal gegen den Datenschutz.

Das Ansinnen des Vorgesetzten in meinem Fall deckt sich ja in Grundsätzen mit dem von bernino1 geschildertem Sachverhalt.
Mir ging es aber um die eingesetzten Mittel ... Und die unterscheiden sich nun einmal rechtlich.

eknori:

--- Zitat ---ich kann da keine datenschutzverletzung erkennen.
--- Ende Zitat ---

Der Zweck der Zeiterfassung ist es, die Entgeldabrechnung sicherzustellen. Jeder MA hat eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit.
Personenbezogene Daten sind immer zweckgebunden. Und eine Verhaltenskontrolle ist nicht Zweck der PZ.
Im Übrigen darf eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle schon aus § 75 II 2 BetrVG nicht erfolgen.

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