Autor Thema: US-Anwälte  (Gelesen 9544 mal)

Offline pd

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Re: US-Anwälte
« Antwort #20 am: 27.10.05 - 17:00:14 »
Ich denke man sollte, um mal speziell bei Sexualstraftätern (zweigeschlechtlich gemeint, möchte nicht den Mann als DEN Sexualstraftäter hinstellen) zu bleiben, aus den bisher gewonnenen Erfahrungen bei Wiederholungstätern, besser in der Lage sein, die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls vorherzusagen um damit eine dauerhafte Verwahrung verfügen zu können.
Natürlich hat ein Wiederholungstäter keinen Fleck auf der Stirn, so einfach wirds wohl nicht sein, aber die Genauigkeit sollte erhöht sein. Gibts dafür Zahlen? Wieviele der Täter sind Wiederholungstäter?

Zu den als Witz gemeinten Stories allgemein: Denke nicht, dass man das aufhalten kann. Kann man die verstärkte Entstehung von Neonazis aufhalten... Ist halt eine Massendynamik. Über die Stories kann man immerhin noch lachen...


Gruß, Patrick
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Offline Gandhi

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Re: US-Anwälte
« Antwort #21 am: 27.10.05 - 17:06:13 »
Zitat
die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls vorherzusagen um damit eine dauerhafte Verwahrung verfügen zu können
in Homo Faber hat Herr Frisch mal geschrieben, dass Dich eine Statistik über Überlebenschancen wenig beeindrucken dürfte, wenn Du zu den wenigen Opfern zählst.
Statistisch ist das Rückfallrisiko doch gar nicht erfassbar - da höchst individuell. Und gerade was hier in diesem Verbrechensumfeld immer wieder in der Zeitung steht ist einfach wenigstens für den Laien unbegreiflich - die die da aufgelistet werden sind ja irgendwie fast immer vorbelastet - das scheint irgendwie eine regelrechte Karriere zu sein. Aber ich denke auch, dass das die Ausnahmedelikte sind - für die meisten anderen dürfte das nicht zutreffend sein...
Der "Wenn ich" und der "Hätt' ich" das sind zwei arme Leut'
oder für den Süden:
Hatti Tatti Wari - san drei Larifari

Offline pd

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Re: US-Anwälte
« Antwort #22 am: 27.10.05 - 17:15:51 »
Ne, weniger statistisch sondern den Menschen betrachtend. zB auffällige Vorgehens- und Verhaltensweisen, Vorgeschichten etc. Ich kann mir vorstellen, dass es da Parallelen gibt, die dann ausreichend sein müssten, um zukünftige Opfer vor einem Täter zu schützen. Natürlich kann das auch zu unverdienter Härte führen (wenn man das so ausdrücken kann) aber wem er das zuzuschreiben hat braucht er dann auch nicht lange zu fragen...


Gruß, Patrick

Schwere Sache...
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Glombi

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Re: US-Anwälte
« Antwort #23 am: 27.10.05 - 18:34:29 »
Ich denke man sollte, um mal speziell bei Sexualstraftätern (zweigeschlechtlich gemeint, möchte nicht den Mann als DEN Sexualstraftäter hinstellen) zu bleiben, aus den bisher gewonnenen Erfahrungen bei Wiederholungstätern, besser in der Lage sein, die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls vorherzusagen um damit eine dauerhafte Verwahrung verfügen zu können.
Natürlich hat ein Wiederholungstäter keinen Fleck auf der Stirn, so einfach wirds wohl nicht sein, aber die Genauigkeit sollte erhöht sein. Gibts dafür Zahlen? Wieviele der Täter sind Wiederholungstäter?

Zu den als Witz gemeinten Stories allgemein: Denke nicht, dass man das aufhalten kann. Kann man die verstärkte Entstehung von Neonazis aufhalten... Ist halt eine Massendynamik. Über die Stories kann man immerhin noch lachen...


Gruß, Patrick
Die Wahrscheinlichkeit leigt bei 100% würde ich sagen. Wer das einmal gemacht hat, wird es wieder tun.
Also ganz einfach: Es muss ein Gesetz her: Wer Kinder schändet oder Frauen vergewaltigt wandert in den Bau und kommt nicht wieder raus. Das weiss man (Mann) dann vorher und ist selbst dafür verantwortlich.

Die Amis veröffentlichen bspw. Bilder von solchen Tätern. Das sollte hier auch gemacht werden. Man würde sich wundern.

Andreas

Offline Don Pasquale

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Re: US-Anwälte
« Antwort #24 am: 27.10.05 - 18:51:54 »
1. Die (wenn auch gefakten) Urteille sind logisch nachvollziehbar. Ich glaube in der deutschen Rechtssprechung gibt es genug Urteile, die genauso viel Kopfschütteln verursachen.

2. Ich wünschte mir, die deutschen Gerichte würden endlich den Strattäter bestrafen und das/zukünftige  Opfer schützen. Leider ist das hier nicht der Fall. Und das ist gar nicht zum Lachen.

Um wieder zurück an den Ausgangspunkt zu kommen. Das Problem ist doch das Folgende:
Das aktuelle Strafprozessrecht schützt nicht den Täter, sondern den Angeklagten und
mit Verlaub, dass ist ein elementarer Unterschied und an diesem möchte ich auch nichts
ändern. Es sieht nur rückblickend danach aus, dass die Rechte eines Straftäters geschützt
wurden.
Und wie wir bei Vergewaltigungsanklagen wissen, diese können auch getürkt sein, der vermeintliche
Täter ist ja damit auch ruiniert.




Offline eknori

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Re: US-Anwälte
« Antwort #25 am: 27.10.05 - 18:58:34 »
Das "Strafprozessrecht" ( richtig Strafprozeßordnung oder StPO ) schützt weder Täter noch Opfer, sondern legt grob gesagt die "Spielregeln" fest, wie ein Strafprozeß zu führen ist ... nur mal so am Rande
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

Offline koehlerbv

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Re: US-Anwälte
« Antwort #26 am: 27.10.05 - 20:11:52 »
Richtig - um die StPO ging es in diesem Thread bisher nicht. Und die hat mit dem Thema auch nix zu tun, da sie nur den Überbau darstellt. Ich denke, es will auch niemand rütteln am Prinzip, dass ein Angeklagter bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat. Wenn dem dann so ist, gilt er als Täter. Spätestens dann ist auch das / die Opfer festgelegt (okay, das kann leider schon viel früher feststehen  :'().
Es geht also um den Unterbau in dieser Diskussion. Da können wir m.E. aber nur polemisieren. Patentrezepte gibt es meines Wissens nicht. Kritisieren darf man aber - und das sollte man auch.

Bernhard

Offline Don Pasquale

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Re: US-Anwälte
« Antwort #27 am: 28.10.05 - 09:47:12 »
Mir ging es um diese Aussage

Zitat
Ich wünschte mir, die deutschen Gerichte würden endlich den Strattäter bestrafen und das/zukünftige  Opfer schützen.

das sollte schon mit etwas belegt werden. Das ist ein sehr sensibles Thema. Ich will die Opfer geschützt sehen, aber auch die Beschuldigten.

Und wenn in der StPO die Spielregeln festgelegt werden, wie z.B. hier

StPO § 135
Der Beschuldigte ist unverzüglich dem Richter vorzuführen und von diesem zu vernehmen. Er darf auf Grund des Vorführungsbefehls nicht länger festgehalten werden als bis zum Ende des Tages, der dem Beginn der Vorführung folgt.


dann ist das z.B. etwas was den Beschuldigten vor überzogener Ermittlung schützt.

Aber in der Tat habe ich mehr die Unschuldsvermutung gemeint.

 

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