Domino 9 und frühere Versionen > ND6: Administration & Userprobleme

Mail forwarding an 2 Personen

<< < (2/3) > >>

Schocke:
Wie sehen denn diese Vorraussetzungen aus ?
Ex Mitarbeiter weiß das das so gehandhabt wird, aber nichts schriftliches
Betriebsrat: nicht vorhanden
Datenschutzbeautragter: meines Wissens nicht vorhanden
Von der Geschäftsführung und Manager die Anweisung bekommen.

Wie sind da die rechtlichen Aspekte ?
 

obrocke:
Hallo,

auch wenn private Mails bei euch verboten sind, ist die Weiterleitung, ohne weiteres, NICHT erlaubt.

Denkbar wäre eine dienstliche Mitteilung eines Werksarztes, die mit Sicherheit privat ist. (Ist nur ein Beispiel !)

Also auch wenn die GF eine Weiterleitung wünscht, ist Vorsicht geboten.

Gruß,
Olaf

Schocke:
also so langsam beginne ich mich auch noch für rechtliche Sachen zu interessieren ;D

Anahme:
Ex Mitarbeiter geht vor Gericht, wei private Mails von ihm gelesen wurden.
Admin wurde von GF und Manager angewiesen eine Mehlweiterleitung vorzunehmen.
Kann dann der Admin rechtlich belangt werden ? Oder sind dann GF und Manager drann.

Ich glaube da gibt es immer wieder unterschiedliche Antworten. So richtig vom Gesetz her ist das doch noch immer nicht geregelt.

tttonic:

--- Zitat von: Schocke am 01.07.05 - 14:12:46 ---also so langsam beginne ich mich auch noch für rechtliche Sachen zu interessieren ;D

Anahme:
Ex Mitarbeiter geht vor Gericht, wei private Mails von ihm gelesen wurden.
Admin wurde von GF und Manager angewiesen eine Mehlweiterleitung vorzunehmen.
Kann dann der Admin rechtlich belangt werden ? Oder sind dann GF und Manager drann.

Ich glaube da gibt es immer wieder unterschiedliche Antworten. So richtig vom Gesetz her ist das doch noch immer nicht geregelt.

--- Ende Zitat ---

Wir haben das bei uns gerade durchgekaspert, mit Hilfestellung Anwalt etc.

Grundsätzlich darf ohne Zustimmung der MA, egal ob noch da oder nicht, nicht auf die Daten zugriffen werden oder Mails weitergeleitet.

Wir haben das anders gelöst.

Infomail an Absernder mit dem Hinweis das der MA nicht mehr bei xxx tätig ist. Weiterhin das die Mail ungelesen gelöscht wurde und er die Mail bitte an yyy senden möchte.

Falls doch in dringenden Fällen, erheblicher Schaden könnte  für das Unternehmen entstehen, dann nur mit GFü, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten. Und auch das mus in einer Betriebsvereinbarung geregelt, bzw. den MA bekannt sein.


Bestraft wird grundsätzlich der Dumme, sprich der Administrator.

Versuch dir von der GFü das schriftlich bestätigen zu lassem. Dann wirst du zwar auch bestraft, die GFü sitzt aber mit im Boot.

Bisher hat mir noch nie jemand das schriftlich geben wollen. Und mündlich zählt vor Gericht nicht.

gruß

tttonic

Schocke:

--- Zitat ---Infomail an Absernder mit dem Hinweis das der MA nicht mehr bei xxx tätig ist. Weiterhin das die Mail ungelesen gelöscht wurde und er die Mail bitte an yyy senden möchte.

--- Ende Zitat ---

Ist mit sicherheit eine Lösung, werde versuchen es so durchzubekommen.


--- Zitat ---Bestraft wird grundsätzlich der Dumme, sprich der Administrator.

--- Ende Zitat ---

Gibt es da schon irgendwelche Fälle (Artikel) ? Mit was für einem Strafmaß muss gerechnet werden ?
So langsam beginne ich mir sorgen zu machen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln