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Dokumentationen gem. BSI
grisu_stern:
Hallo,
bzgl. Eigentwicklungen unter Notes stellt sich in unserem Haus die Frage, inwiefern die strengen Anforderungen des IT-GSH rechtlich vebindlich und somit umzusetzen sind.
Wie ist die Rechtsgrundlage? Ist das IT-GSH nur eine Empfehlung?
Was muß ich an eigenen Notes Datenbank wie dokumentieren??
Fragen über Fragen..... ::) ??? :-:
Wer hat Antworten für mich? ;D
Grüße aus Soest
Tanja
Marinero Atlántico:
Hi,
das sieht für mich mehr nach Empfehlungen aus.
Du *mußt* überhaupt nichts dokumentieren.
Es ist aber eine gute Idee.
Mein Tipp: Denke an den Adressaten. Schreibe nicht mit einem "muß" im Kopf sondern mit dem Adressaten im Kopf.
Für Notes-Datenbanken existieren gemeinhin 3 Typen von Adressaten (und somit 3 Dokumentationen -> Endanwender, Admin und Entwickler).
Versuche die Dokumentation möglichst kurz zu halten und die Anwendung möglichst selbsterklärend.
Betrachte den BSI mehr als eine beratende Institution und nicht als einen strafenden Gott.
Vielleicht stehen da ein paar sinnvolle Sachen in diesem IT-GSH. Wer weiss ???
Für sichere, erfolgreiche und adaptierbare Anwendungen existieren sowieso keine *einfachen* Handlungsanweistungen.
Ich bin ein skeptischer Mensch. Ich kann dir aber sicher sagen, dass es ein Fehler ist, etwas in eine Dokumentation zu tun, nur weil du meinst es im BSI gelesen zu haben, es müßte so sein. Vertraue deinem eigenen Urteilsvermögen.
Axel
werxs:
Hi,
stimme Axel im Prinzip zu; wobei man allerdings noch bedenken sollte, dass manche Dokumentationen auch von anderen, Nicht-Noteslern gelesen werden, z.B. Mitarbeiter aus der Revision oder dem Legal Department. Ich denke, da solltest Du wirklich überlegen, für wen die Doku geschrieben werden soll.
Grüße
Helmut
Marinero Atlántico:
Imho soll die Revision oder die Rechtsabteilung eine Dokumentation vielleicht prüfen.
Geschrieben wird sie doch für die Administratoren, Entwickler und v.a. Endanwender.
werxs:
Ja, klar; aber trotzdem muß ich mich ein-zweimal im Jahr bei einigen Kunden mit den Nasen (Revision; Bafin etc.) auseinandersetzen.... 8)....deswegen meine Anmerkung.
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