Autor Thema: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben  (Gelesen 2937 mal)

Offline eknori

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Bonn wird wieder Bundeshauptstadt.
1991 haben nicht alle nordrhein-westfälischen Abgeordneten ihrer Verpflichtung gemäß für Bonn gestimmt .
Das hat gestern auch Wolfgang Thierse in einer Sondersitzung des Bundestages verkündet.
Somit ist der Weg frei, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu erreichen, daß der Umzug nach Berlin rückgängig gemacht werden kann.

Der 7.Senat des Bundesverfassungsgericht tagt zur Stunde noch
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

Offline koehlerbv

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
« Antwort #1 am: 01.04.05 - 17:54:21 »
Cool - dann sind ja nochmal 20 Milliarden fällig  >:(

Spinnen die nur ?

Bernhard

Marinero Atlántico

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
« Antwort #2 am: 01.04.05 - 18:29:56 »
Sollte das stimmen, bin ich dafür, das Verfassungsgericht sofort zu feuern.
Einfach ein Gesetz erlassen, wenn bei einer Volksabstimmung 66% der Meinung sind, dass das Verfassungsgericht nicht mehr alle Tassen im Schrank, werden die gefeuert.
Entspricht nicht unserem hohen Maß an Demokratieverständnis?
Imho wäre das mal ein Demokratieverständnis, dass mal zur Abwechslung nicht zu einer permanenten Blockade, sondern zu operativen Ergebnissen führt.

Offline WernerMo

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
« Antwort #3 am: 01.04.05 - 18:33:08 »
hallo

War die Urteilsbegründung nicht so, dass das immer nur am 1. Tag des 2 Quartales gilt? oder habe ich mich da verlesen?
Gruß Werner
  o                                                  o   
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Marinero Atlántico

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
« Antwort #4 am: 01.04.05 - 18:54:19 »
politische Nachrichten lesen, heisst diesen Wichtigtuern auch noch Aufmerksamkeit zu schenken.
Ich schäme mich schon, kein Arbeitsloser zu sein und ich dieses selbstreferentielle Theater auch noch mit Steuern alimentiere.

Offline WernerMo

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
« Antwort #5 am: 01.04.05 - 19:07:15 »
hallo

War die Urteilsbegründung nicht so, dass das immer nur am 1. Tag des 2 Quartales gilt? oder habe ich mich da verlesen?

Für alle, die obiges nicht gelesen haben, hier die wichtigste Info im Detail:

http://portale.web.de/Boulevard/msg/5751342/
Gruß Werner
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Marinero Atlántico

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
« Antwort #6 am: 01.04.05 - 19:11:04 »
ich sag ja. Ich les den Quatsch nicht. Ansonsten halte ich hier mittlerweile alles für möglich.

Offline eknori

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben
« Antwort #7 am: 01.04.05 - 19:16:55 »
der 7. Senat des aus 2 Senaten bestehenden Bundesverfassungsgericht tagt grundsätzlich immer und ausschließlich am 1. Tag des 2. Quartals eines jeden Jahres.
Stand irgenwann mal in $ 108 des 107 Paragraphen umfassenden BVerfGG
http://www.sund.de/INFO/Gesetze/bverfgg.htm
Gehört m.E. irgendwie zur Allgemeinbildung
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

Offline koehlerbv

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Re: Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfassungsgericht aufgehoben
« Antwort #8 am: 01.04.05 - 22:08:10 »
Grundsätzlich lustig - hat es ja heute doch noch einer geschafft, mich reinzulegen  ;D "7. Senat" - man sollte halt gründlich lesen  ;)

A-Bär: Ich hätte das auch für möglich gehalten. Nicht nur am 1. April - unsere Politiker und Richter spinnen viel zu häufig. Insofern hing der ganze Scherz am nicht vorhandenen 7. Senat des BVGs. Und das ist nicht mehr lustig. Leider.

Bernhard

 

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