Hallo Zusammen!
Ich kenne die Thematik etwas von der Schweiz. Hier gelten die Grundrechte:
Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief—, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Seit 2002 ist E-Mail in der Schweiz gleich rechtskräftig wie Papier, darum muss auch ein E-Mail inpunkto Datenschutz geschützt werden.
In der Schweiz braucht es zudem ein Überwachungsreglement in Firmen, das den Mitarbeiter darauf hinweist, dass Mailverkehr in Ausnahmezuständen überwacht werden darf:
http://edsb.ch/d/themen/internet/faq.htmDa mir Löschen schlimmer scheint als bloss Überwachen, denke ich, dass eine Löschung auch reglementiert sein müsste.
Grüsse
Manuel