Autor Thema: mal rein theopraktisch ...  (Gelesen 13865 mal)

Offline machineslave

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Re: mal rein theopraktisch ...
« Antwort #20 am: 20.01.05 - 14:59:54 »
Vielleicht als kleiner abschliessender Hinweis zu der ganzen Thematik. Ich hatte letztes Jahr ein Seminar bzgl. Datenschutz / Sicherheit.
Also:
Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung der E-Mail Software erlaubt, unterliegt die Maildatei laut Telekommunikationsgesetz (ja, tatsächlich dieses Gesetz) dem Fernmeldegeheimnis und darf nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Users vom Arbeitgeber eingesehen werden.
Dies gilt sogar über das Arbeitsverhältnis hinaus (Wer kennt das nicht: Der Nachfolger bekommt Zugriff auf die Maildatei des Vorgängers.)
Und noch weiter: Wenn der Arbeitgeber unerlaubt auf eine Maildatei zugreift, so verletzt er die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers.

Wenn der Arbeitgeber jedoch die private Nutzung untersagt, so darf er auf ALLE Maildateien zugreifen, da davon auszugehen ist, dass nur Firmenkorrespondenz über die Maildateien läuft. Die Mailfiles gehören dann komplett dem Arbeitgeber.

Aber Ulrich ... äähmmm sein Freund weiss das sicher :-)

Gruß

Stefan
Stefan

Das Leben ist ein Scheiß Spiel, aber die Grafik ist geil

Marinero Atlántico

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Re: mal rein theopraktisch ...
« Antwort #21 am: 20.01.05 - 18:33:40 »
Ich würde sagen: Ich mache das, aber nur, wenn Sie mir den Auftrag schriftlich geben.
Das würd ich nicht machen, wenn ich er wäre.
Wenn ers macht, würde ich es löschen. Und ihn auch nicht versuchen zu erpressen.
Ich find seine Aktion ist so ähnlich wie den Schlüssel in der Wohnung vergessen oder Portmonaie verlieren. Das passiert mir zwar heute deutlich seltener als früher, bin aber bis zu einem gewissen Grad solidarisch in solchen Situationen.
Anders wäre es, wenn ich eine wirklich richtig gestörte Beziehung mit ihm hätte. War aber so nur bei 3 Leuten in der alten Firma. Keiner bei IMG. Die alte Firma war phasenweise wirklich krass.  :o
 
« Letzte Änderung: 20.01.05 - 18:41:41 von Marinero Atlántico »

Offline eknori

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Re: mal rein theopraktisch ...
« Antwort #22 am: 20.01.05 - 19:12:41 »
Immerhin hat es die Kommunikation gefördert; Menschen, die sich sonst in der Kantine angeschwiegen haben, hatten plötzlich was zu erzählen. Betriebsräte haben sich mal wieder die längst fälligen Betriebsvereinbarungen auf Wiedervorlage gelegt. Es wurde viel gescherzt und gespöttelt ... "Antworten mit Verlauf" wurde thematisiert und man mahnte sich gegenseitig, diese Funktion in Zukunft vorsichtiger zu verwenden.

Nun ja, morgen ist ein neuer Tag ...  ;D
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

Offline immanuel

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Re: mal rein theopraktisch ...
« Antwort #23 am: 17.02.05 - 16:34:47 »
Hallo Zusammen!

Ich kenne die Thematik etwas von der Schweiz. Hier gelten die Grundrechte:
Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief—, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Seit 2002 ist E-Mail in der Schweiz gleich rechtskräftig wie Papier, darum muss auch ein E-Mail inpunkto Datenschutz geschützt werden.

In der Schweiz braucht es zudem ein Überwachungsreglement in Firmen, das den Mitarbeiter darauf hinweist, dass Mailverkehr in Ausnahmezuständen überwacht werden darf: http://edsb.ch/d/themen/internet/faq.htm
Da mir Löschen schlimmer scheint als bloss Überwachen, denke ich, dass eine Löschung auch reglementiert sein müsste.

Grüsse
Manuel
« Letzte Änderung: 17.02.05 - 16:38:13 von immanuel »
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