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Frage an die Juristen: Telefonterror
HRaq:
Hi@all,
was kann man gegen Telefonterror tun, der sich gegen einen selbst aber auch an die (getrennt lebende) Familie richtet?
Gibt es dort einschlägige Urteile? Welche Beweismittel gilt es zu sichern?
Gruß Henning
koehlerbv:
Das klingt nicht gut, Henning ...
Ich würde mich jetzt zuallerst mit meiner Telefongesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, welche technische Möglichkeiten diese sieht. Auf hoher See und vor dem Richter musst Du ja etwas vorweisen können ...
Bernhard
eknori (retired):
lasse dir von der Telefongesellschaft eine "Fangschaltung" einrichten. Anrufbeantworter o.ä. zählen nicht als Beweis. Grob überschlagen würde ich den Telefonterror in die Schublade Nötigung bzw Körperverletzung stecken. Kommt immer ein bisschen auf die Umstände an
http://www.ra-kotz.de/telefonterror.htm
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_6u523_01_olg.htm
ggf. auch mal beim WEISSEN RING erkundigen
Tel. 01803/34 34 34 oder unter http//www.weisser-ring.de.
Ulrich
HRaq:
Hallo Bernhard und Ulrich,
danke für die Hinweise. Ich kenne den Verursacher, ist auch dann eine Fangschaltung notwendig/sinnvoll?
Gruß Henning
eknori (retired):
ja, denn nur dadurch kannst du Beweise sichern ...
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