Sonstiges > Offtopic

Frage an die Juristen: Telefonterror

(1/2) > >>

HRaq:
Hi@all,

was kann man gegen Telefonterror tun, der sich gegen einen selbst aber auch an die (getrennt lebende) Familie richtet?

Gibt es dort einschlägige Urteile? Welche Beweismittel gilt es zu sichern?

Gruß Henning

koehlerbv:
Das klingt nicht gut, Henning ...
Ich würde mich jetzt zuallerst mit meiner Telefongesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, welche technische Möglichkeiten diese sieht. Auf hoher See und vor dem Richter musst Du ja etwas vorweisen können ...

Bernhard

eknori (retired):
lasse dir von der Telefongesellschaft eine "Fangschaltung" einrichten. Anrufbeantworter o.ä. zählen nicht als Beweis. Grob überschlagen würde ich den Telefonterror in die Schublade Nötigung bzw Körperverletzung stecken. Kommt immer ein bisschen auf die Umstände an

http://www.ra-kotz.de/telefonterror.htm
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_6u523_01_olg.htm

ggf. auch mal beim WEISSEN RING erkundigen

Tel. 01803/34 34 34 oder unter http//www.weisser-ring.de.

Ulrich

HRaq:
Hallo Bernhard und Ulrich,

danke für die Hinweise. Ich kenne den Verursacher, ist auch dann eine Fangschaltung notwendig/sinnvoll?

Gruß Henning

eknori (retired):
ja, denn nur dadurch kannst du Beweise sichern ...

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln