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Dresdner Bank Kunden aufgepasst !
Ralf_M_Petter:
Hm kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Rechtslage in Deutschland so anders ist wie in Österreich. So weit ich weiß ist es nämlich bei uns so, dass du eine Fehlüberweisung von dir aus melden musst, da du dich bei wissentlicher Annahme eines fehlgeleitenen Geldes der Unterschlagung schuldig machst. z.B. wenn du das Geld gleich abhebst und das Konto schliesst um eine Rückbuchung zu verhindern. Das selbe gilt übrigens bei uns wenn sich der Kassier beim herausgeben irrt und es für dich offensichtlich war. Es gab einen Fall bei der Euro Umstellung bei uns, wo der Bankangestellte in die falsche Richtung gerechnet hat. Also 1 Schilling ist 13,7603 EURO. Zuerst hat sich der Kunde noch gefreut, aber dann ist er polizeilich gesucht worden.
Grüße
Ralf
MadMetzger:
Ich meinte nur, dass sobald das Geld auf deinem Konto für einen Kunden ersichtlich verbucht ist, dass die Bank es nicht von allein zurückbuchen kann. Vorher aber schon. Danach ist es erstmal Sache des Kunden zurückzuüberweisen, aber wenn das nicht passiert, dann hat man natürlich auch noch Rechtsmittel.
TMC:
Ich denke hier muss man von 2 Dingen sprechen:
a) Bank begeht Fehler und überweist zuviel
b) User begeht Fehler und überweist zuviel
Die deutsche Gesetzgebung bei (b) sagt so weit ich informiert bin, dass zuviel überwiesenes Geld nicht rückholbar ist (außer die Buchung ist noch gar nicht bei der Bank erfolgt).
Bsp. 1: Man überweist aufgrund eines eBay-Einkaufs statt 100,00 EUR versehentlich 1000,00 EUR. Hier lehnt sich die Bank gemütlich zurück und wird Dich auf den Zahlungsempfänger verweisen. Die Bank ist nicht verantwortlich und darf die Differenz (oder alles) nicht zurückbuchen.
Bsp. 2: Die böse Telekom hat mal wieder zuviel vom Konto abgebucht. Hier besteht ein Vertrag (Einzugsermächtigung). Da hat man 4-6 Wochen Zeit, um das von der Telekom abgebuchte Geld wieder zurückzuholen.
Hätte man den Betrag aber selber überwiesen: siehe Bsp. 1.
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Hier sprechen wir aber wohl von Fehlern, die die Banken begehen - und da greifen afaik die User-Gesetze nicht - sondern es gibt hier spezielle Regelungen. Diese kenne ich allerdings leider nicht - ich möchte aber nur darauf hinweisen dass man dies abgrenzen muss und nicht mit User-Fehlern vermischt werden darf.
animate:
BGB
§ 812
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
animate:
Unterschlagung passt auch ganz gut:
http://123recht.net/dictionary.asp?Wort=Unterschlagung
und § 246 StGB
also meiner Meinung nach hat das nix mit dem gutem Willen zu tun, das Geld rauszurücken, sondern es ist halt eine Straftat, das Geld zu behalten.
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