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Dresdner Bank Kunden aufgepasst !

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TMC:
Ich will nur eines wissen, Ulrich:
Any chance, nach 3 Monaten daherzukommen und zu behaupten, dass die Kopfhörer des Walkmans nie dabei waren. (Lt. Verpackung, Preisschild etc. sollten diese dabei sein.).
Meine Meinung: Hätte ich unverzüglich meckern müssen, 3 oder 6 Monate ist zu spät. Ich habe ja bereits bezahlt (also den KV soweit erfüllt).

eknori:

--- Zitat ---Any chance, nach 3 Monaten daherzukommen und zu behaupten, dass die Kopfhörer des Walkmans nie dabei waren
--- Ende Zitat ---

OK, wenden wir das Abstraktionsprinzip an

TMC: Ich möchte den Walkman da .. ( zeigt mit Finger drauf )
VK: Klar, null Problemo ( telefoniert)

-> Einigung über den Kaufgegenstand (wir kommen später darauf zurück )

man geht zur Kasse ... ( Im Idealfall ist VK der Kassierer )

VK ( telefoniert immer noch und macht ne Braut klar ) : kostet 20 Tacken !
TMC: OK

-> einigung über den Preis

( juristusch gesehen ist hier der Abschluß des Verpflichtungsgeschäftes beendet )

Es folgen nun die Verrichtungsgeschäfte:

TMC gibt dem VK die 20 Tacken ( Tacken ist hier ein Platzhalter für alle denkbaren Währungen; TMC und VK sind sich durch ständige Übung über eineeinheitliche Währung einig; nur für den Fall, daß an dieser Stelle Fargen kommen )

VK nimmt die 20 Tacken an (damit hat TMC den ersten Teil der Vrpflichtungen aus 433 BGB erfüllt )

VK händigt nun TMC den WM aus ( damit hat auch er seine Verpflichtung aus 433 BGB erfüllt )

jetzt sind alle Vorausetzungen des § 433 BGB erfüllt.

Und jetzt überlege einmal, TMC... WANN, an welcher Stelle ist was schief gelaufen ??

TMC:
Ulrich, siehe auch oben:

--- Zitat von: TMC am 28.05.04 - 21:14:24 ---@Ulrich: Ich rede von Erfüllung des KV. Kabel vom Walkman fehlt. Zugesicherte Eigenschaft lt. KV fehlt. Ich könnte das aber schon lange nach 6 Monaten bei ebay verscherbelt haben und komme nun zum Verkäufer, dass es gefehlt hat.
--- Ende Zitat ---

Willst Du uns damit bestätigen, dass solch eine Rekla nach Abschluss des KV zu spät kommt?
War ja schon mein Gedanke.

Noch eine Frage im Nachtrag:
Wie grenzt BGB "Zugesicherte Eigenschaft" zu "Nichterfüllung" ab? Ich denke dabei auch an Software, da kann das durchaus fließend sein.

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