Autor Thema: Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG  (Gelesen 8883 mal)

Offline eknori

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Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« am: 15.06.03 - 09:09:26 »
@All:

letzten und auch diesen Monat bekam ich mít der Telekomrechnung auch gleich noch ein paar Forderungen der Fa. Talkline ins Haus.
Alle Forderungen bezogen sich auf den 21.04.2003 ( Ostermontag )

Ursache für die Kosten ist ein Dialer ( PIRATOS ). Talkline und Q1 nehmen sich davon nichts an, sie sie die in Anspruch genommenen Dienste nicht bereitstellen, also lediglich Carrier sind. Da das ganze offenbar Methode hat, werde ich morgen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Klage gegen Talkline und Q1 wegen Beihilfe zum Computerbetrug und Bihilfe zur Computersabotage stellen sowie auch Klage gegen Unbekannt zu den gleichen Starftatbeständen.
Es ist wohl schon eine solche Klage anhängig; mal sehen, ob man sich da einklinken kann.

hier noch weitere Informationen
http://www.anwaltskanzlei-boehm.de/laufende_Verfahren/Verfahren_190-Dialer/verfahren_190-dialer.html
und
http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/

und daß man auch mit Hartnäckigkeit weiterkommt zeigt sich hier:
http://daf4f.de/user/okmaximusopfer/phase1.htm#AntwQ1

Gibt es unter Euch noch weitere Betroffene ?? Ich habe übrigens den fraglichen Dialer sicherstellen können.

eknori

hier noch ein kleiner Nachschlag

http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1443-3.html

hier gibt es einen online-schnelltest, um dialer aufzuspüren
( http://www.sieder-edv.de/dialerschutz/ )

Nun gibt es ja auch schon erste Urteile zum Thema. Hier mal eines des AG Dillburg ( http://www.lawcommunity.de/urteile/5C286.02-20020913.html )
In der Urteilsbegründung  heißt es:
Zitat
Nach Überzeugung des Gerichts ist es aber allein dem Verantwortungsbereich des Computer- bzw. Internetnutzers und damit des Beklagten im konkreten Fall zuzurechnen, Vorkehrungen zu treffen, die die Installation von solchen Anwählprogrammen verhindern oder zumindest erheblich erschweren.

Heißt das also im übertragenen Sinn, ich muß selbst dafür Sorge tragen, daß mir keiner meine Brieftasche klaut, eine gewisse Vorsicht ist ja hier auch selbstverständlich, aber falls es jemandem gelingt, ist dies nicht strafbar?
« Letzte Änderung: 15.06.03 - 13:31:30 von eknori »
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Noch 'ne Abzocke
« Antwort #1 am: 15.06.03 - 12:27:01 »
Ich habe gestern einen Anruf von einem Automaten bekommen - vorgestellt hat er sich als Müller - Jauch. Und ich sei durch Los dazu ausgewählt worden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, blablabla, und ich soll jetzt doch bitteschön die "0" drücken, damit ich niemehr in meinem Leben arbeiten muß.

Weil ich meinen Job aber mag hab ich nur aufgelegt ;-)

2 Fragen ???:
a) Wer steckt dahinter?
b) Was passiert, wenn man wirklich die "0" drückt? Baut sich eine Verbindung für 100 Euro pro angefangene Minute auf?

Grüße

Wolfgang

Offline eknori

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #2 am: 15.06.03 - 14:17:15 »
je mehr ich mich in das Thema einlese, desto deutlicher tritt die Vorgehensweise von Talkline zutage.

1. der User findet einen Betrag auf seiner Telefonrechnung.

Wer hier jetzt eine Abbuchungsvollmacht erteilt hat, hat im Prinzip schon verloren. Wenn man nicht schnell genug ist und bei der Telekom interveniert, wird der Betrag an Talkline überwiesen. Dann rennt man wohl vergeblich der Kohle hinterher.
Daher kann ich jedem nur empfehlen, Telefonrechnungen immer per Einzelüberweisung zu begleichen; Abbuchungsvollmachten sofort wiederrufen.
Ich habe ganz gerne die Kontrolle über meine Ausgaben !. In meinem Fall habe ich bei der TK angerufen; dort hat mir ein freundlicher MA gesagt, daß man in solchen Fällen einfach den strittigen Betrag rausrechnen soll ( hat er dann auch prompt für mich am Telefon erledigt ) und dann den unstrittigen Betrag mit dem Vermerk " - ohne <NameDesDienstanbieters> - " überweisen soll.
Das habe ich dann auch so gemacht und Talkline auch gleich eine Mail geschrieben ( der guten Ordnung halber ) daß "ich keine Veralassung habe, eine Forderung seitens Talkline zu begleichen, da zwischen mir und Talkline keine Vertrag zustandegekommen ist"

2. Mahnung von Talkline

Auch die habe ich in den Wind geschlagen. Begründung wie im ersten Mail. Aufforderung an Talkline, mir den Dienstanbieter / Content Provider zu nenen.

3. 0815 Schreiben von Talkline

Es kommt das 0815 Schreiben von Talkline zum Thema Dialer. Dort wird dann auch die Adresse von z.B. Q1 genannt. Q1 ist aber selber wierderum nicht der Content Provider !!
Also erst einmal eine Mail an info@talkline-id.de abgesetzt, um diese vom Treiben ihrer Tochterfirma in Karlsruhe zu unterrichten.

Soweit erst einmal meine eigenen Schritte.

Vermutlich wird es dann so weitergehen.

4. Q1 bietet nach mehrmaligen Briefwechsel an, auf einen Teil der Forderung zu verzichten.

Vorsicht, denn auch Q1 ist nicht der Content Provider !! ( Ich rede grundsätzlich nicht mit einem kleinen Indianer, wenn es irgendwo einen Häuptling gibt )
Man soll dann den Gesamtbetrag an Talkline überweisen und eine Bestätigung an Q1 Schicken; die wiederum erstatten dann die Differenz.
Wer will, daß die Kohle weg ist, sollte diesen Weg wählen.
Besser: Forderung an Talkline abtreten und Restbetrag ( meist eine Einwahl oder ein paar EURO) an TL überweisen.
Dann ist hier schluß.

5. Q1 "gibt auf" und verspricht, den GESAMT Betrag zu erstatten, wenn man erst einmal die Forderung von Talkline begleicht.
wie 4, nur in einer Variante.

Wer das macht, glaubt wohl noch an den Osterhasen !! Die Kohle ist dann endgültig weg.

"Wir haben zwar keinen Anspruch gegen Sie, Sie müssen aber an Fa. X zahlen und bekommen das Geld von Fa. Y zurück"

6. Man geht auf das Angebot nicht ein - Talkline droht mit Inkasso
7. Inkassogesellschaft stellt Mahnbescheid

hier unbedingt Widerspruch einlegen, da die Forderung sonst rechtswirksam wird; Auch eine nicht existente Forderung wird bei Nichttätigwerden zu einer "richtigen" Forderung. Das Mahnverfahren ist ein maschinelles Verfahren und prpft nicht die Plausibilität dessen, was im Mahnbescheid gefordert wird.


8. Vollstreckungsbescheid.

Auch hier Wiederspruch einlegen; schweigt man hier, kommt der Gerichtsvollzieher !!

9. Inkassogesellschaft reicht Klage ein.

Zwischenzeitlich wird dann noch versucht, den Streitwert durch überzogene Kosen und Gebühren ( Mahngebühren Talkline, Gebühren Inkasso ) in die Höhe zu treiben, um den Kunden vor den Kosten eines anstehenden ( langwierigen ) Verfahrens abzuschrecken.
(Wohl dem, der einen rechtsschutzversicherung hat; ABER: VORSICHT. Eine Rechtsschutzversicherung tritt bei VERTRAGS Streitigkeiten ein !!! Wir wollen aber doch darauf hinaus, daß gar kein VERTAG mangels Rechtsbindungswille zustande gekommen ist. Daher bitte bei der Versicherung anrufen und sich erkundigen und eine SCHRIFTLICHE Kostenübernahmeerklärung holen. Und das so schnell wie möglich, da auch die Versicherungen eine Zeit brauchen, bis sie den Sachverhalt gecheckt haben.

und dann bleibt noch

10a - man bekommt Recht und muß nix zahlen oder
10b - alles war umsonst ( aber nicht kostenlos )


Ab Punkt 7. wechselt das "Beteiligtenverhältnis". Die Inkassogesellschaft begleicht die Forderung von Talkline; kauft die Forderung sozusagen.
In der Branche ist es üblich, nicht sonderlich darauf zu achten, ob es sich um eine wirkliche Forderung handelt oder nicht.

eknori

Nachtrag:

wenn man es noch nicht getan hat, könnte man jetzt seinerseits auch noch Talkline wegen gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB) vor den Kadi zerren.
Der Verdacht der Geldwäsche rührt daher, daß die Eintreiber gewerbsmäßig Geld einziehen (Punkt 4 + 5 ), das 'die Beute' einer strafbaren Vortat (Betrug durch den Dialer) ist. Das Q1 Geld dürfte aus einer Serie von Dialer-Betrügereien stammen.
Da geht man am Besten zur Kripo oder Staatsanwaltschaft seines Vertrauens. Wenn man da nicht ubedingt hin will, kann man das auch bei den Geschäftsstellen von Amts- und Landgericht zu Protokoll geben.
Oder man versteht sich mit seinem "Schupo" gut und erzählt ihm von der Sache. Der ist dann nämlich gehalten, dem nachzugehen und seinerseits die erforderlichen Schritte einzuleiten; schließlich hat er ja von einer möglcihen Starftat Kenntnis erlangt.

mal so als resumee:

das läuft irgendwie alles auf Geldwäsche heraus:

egal wie man es dreht und wendet; wenn Talkline sein Geld bekommt:
Punkte 4 + 5 oder durch 6/7 oder 10b.

haben die "sauberes" Geld !!!!!!

Bei der Sta D-Dorf sind bereits Klagen gegen Q1 anhängig:

Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Abtlg. 120, Fritz-Roeber-Strasse
2, 40213 Düsseldorf


here noch ein paar screenshots, wie es auf meinen Rechner aussieht:

der Rechner hat eine FRITZ! Card für Faxempfang; Kabel ist seit der Rechnung abgezogen !!


(der eigentliche dialer)




« Letzte Änderung: 15.06.03 - 16:53:30 von eknori »
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Offline eknori

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #3 am: 15.06.03 - 18:21:10 »
Hab gerade noch folgendes Mail An TL bezgl. der Sperrung meiner Telefnnummer losgelassen
Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für ihr 8015 - Schreiben,

Ich fordere sie noch einmal auf, meine Telefonnummer SOFORT für den Zugang
zum Talkline Netz zu sperren.

In ihrem Schreiben vom 13.06.2003 führen sie an, daß " eine dauerhafte
Sperrung Ihres Anschlusses nur durch die Deutsche Telekom AG durchgeführt
werden kann"

Dies ist aber offensichtlich falsch..

Bereits in ihrem Mahnschreiben drohen sie mit einer Sperrung meiner Nummer.
Daher ist es ihnen technisch sehr wohl möglich, meiner Forderung nachzukommen.
Da ich nicht beabsichtige, ihrer Forderung nachzukomen, besteht für sie auch
keinerlei Hinderungsgrund, die sofortige, dauerhafte Sperrung zu veranlassen.
Die Deutsche Telekom AG offeriert einen Dienst, der komplette 0190 / 0900
Nummernkreise sperrt..
Mir geht es aber gezielt nur um Dienste, die über die der Fa. Talkline
zugeordneten Nummernkreise betrieben werden.
Daher erscheint es mir einfacher, wenn sie ihrerseits nur eine Nummer sperren müssen, da mir nicht bekannt ist, welche Nummernkreise von ihnen verwendet werden.

Ich erwarte ihre  Vollzugsmeldung bis zum 16.06. 12:00:00

Ulrich Krause
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Offline eknori

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #4 am: 15.06.03 - 19:27:02 »
und gleich noch einen hinterhergeschoben:

Zitat
  Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem Schreiben vom 13.06.03 verwenden sie das Wort "Dialer".
Mir als "Otto-Normal-Vebraucher" ist dieses Wort gänzlich unbekannt.
Würden sie mir bitte in verständlicher Form beschreiben, was ein Dialer ist, wie er funktioniert und welche Vor-/Nachteile ich habe, wenn ich mir einen "Dialer" kaufen würde. Brauch ich so etwas überhaupt ?
Ihrem schreiben entnehme ich ausserdem, daß ich bereits unbewußt einen "Dialer" erworben haben könnte. Wie kann das geschehen ??
Wie sieht so etwas aus und wie kann ich einen "Dialer" wieder zurückgeben, wenn er mir nicht gefällt ?? Gibt es ein Rückgaberecht ? Wie sehen da die Fristen aus ?
Möglicherweise können sie mir auch Seiten im Internet nennen, wo ich meinen begrenzten Horizont erweitern kann.
Es tut mir leid, wenn ich sie mit möglicherweise banalen Fragen belästigen muß. Ich möchte aber schon gerne ihr Schreiben verstehen; ich gehe uch davon aus, daß sie meine Fragen beantworten können, immerhin verwenden sie einen erklärungsbedürftigen Begriff. Und wo wir schon einmal dabei sind. Was ist eine 0190 Nummer, was verbirgt sich hinter 0900 ??
ich Kenne diese Vorwahlen nicht. Und was hat ws mit dem " es existieren auch Telefonnummern, bei denen noch vor..."
Was soll das nun wieder bedeuten ?? Ich komme mit dieser Technik nicht klar und freue mich auf eine ausführliche Antwort..

mfg

Ulrich Krause
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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #5 am: 16.06.03 - 08:58:23 »
;-)) Jaja der Technikfeind.

Bin gespannt was du für 'ne Antwort kriegst.
--
Grüsse
Christoph

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #6 am: 16.06.03 - 12:51:23 »
Kleine Erleichterung: Solltet ihr eine Einzugsermächtigung erteilt haben, habt ihr 6 Wochen Frist dem Betrag zu widersprechen. Der Einziehende bekommt den Betrag lediglich EV d.h. Eingang vorbehalten gutgeschrieben.
Beim Widerspruch (Rücklastschrift) ist zu beachten, dass der ehemals einziehende einen nicht unerheblichen Betrag im Bereich von 5 - 10 EUR zahlen darf als Bearbeitungsgebühr.

Wie eknori schon sagte ist vor einem Abbuchungsauftrag zu warnen. Diesen erteilt ihr bei eurem Institut und ermächtigt dieses ohne Widerruf Zahlungen an bestimmte Gläubiger zu leisten.

Wenn Ihr mal bankspezifische Probs habt, könnt ihr euch gerne an mich wenden, hab da auch noch ein As (= bankfachlicher Jurist und Rechtsanwalt ;-) im Ärmel

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #7 am: 16.06.03 - 13:05:05 »
Ich bin auf die Antwortschreiben von Talkline gespannt, bitte unbedingt posten  ;D
"Quantenmechanisch ist alles eine Frage der Statistik. Auch wenn der Mensch zigmillionenmal derjenige war, der den Rechner ausgeschaltet hat, kann es doch beim zigmillionenersten Fall einmal der Rechner sein, der den Menschen ausschaltet."

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #8 am: 18.06.03 - 13:40:04 »
Schonwasneues?

Nachbar hat jetzt auch so ne schöne Abrechnung bekommen, hab mirs noch nicht genauer angesehen. Bin so der Stadtteil Administrator ;-)

Die links sind echt intressant, hoffentlich gehts in dem einen Fall bald weiter *romanlesend*


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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #9 am: 19.06.03 - 00:24:54 »
HI,

meine Frau hat heute auch einen "Anruf" von blabla-Jauch bekommen. (s. früheres Posting)

Und eine meiner Töchter (reiner Frauen-Haushalt - von mir abgesehen  ;D ) hat einen Anruf (natürlich Band) entgegengenommen mit etwa diesem Inhalt: Ein Freund habe sie erreichen wollen aber nicht erreichen können und habe eine Nachricht hinterlassen. Weil der Server bald überläuft, werde die Nachricht in ein par Minuten gelöscht - und sie soll doch bitte, bitte, bitte, die 0190xxx anrufen um die wahnsinnig wichtige Nachricht abzuholen weil sie sonst unwiderruflich und für immer und ewig gelöscht sei.

Irgendwie hat meine Erziehung  doch ein bißchen genützt (vielleicht sind's auch nur die Gene meiner Frau  ;D ;D ;D - weiß man(n) ja nicht so genau  ;D ;D ;D ) sie hat dem Anrufer nur einen Vogel gezeigt und aufgelegt  ;D

Man müßte iegentlich eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten wegen Nötigung (nämlich der Nötigung, jeden Monat seine Einzelverbindungnachweise zu checken) - finde ich echt lästig  :-X :-X :-X

Grüße
Wolfgang


Offline eknori

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #10 am: 19.06.03 - 00:32:47 »
habe heute den Einzelverbindungsnachweis von TL bekommen. war wieder so ein 0825 Schreiben.

Komischerweise weicht der "Nachweis" eklatant von den protokollierten Daten des Dialers auf meinem Rechner ab...

Habe heute schon zu meiner Frau gesagt:" Ersparen wir uns das hin und her gechiebe der Formbriefe; steigen wir doch lieber gleich in den Ring" ( Prozeß ) Das würde mir besser gefallen ( ich liebe die knallharte Konfrontation )

eknori
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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #11 am: 19.06.03 - 01:58:30 »
der thread wird ausschliesslich hier http://mitglied.lycos.de/eknora/viewtopic.php?p=45#45 weiter dokumentiert
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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #13 am: 03.08.03 - 16:07:55 »
ich habe mich heute entschlossen, die geforderten Beträge an Talkline zu überweisen. Damit muss ich dann auch meine Strategie ein wenig ändern.
Man kann das Thema Dialer nicht unbedingt in die Schublade Beschiss packen:

-der Dialer hatte einen Hinweis auf die entstehenden Kosten
-der Dialer machte keine automatische Verbindung oder Wiedereinwahl.

damit habe ich erst einmal die Arschkarte, da mir keinesfalls der Beweis gelingen wird, der Dialer verstosse gegen geltendes Recht.

In einschlägigen Foren tauchen eigentlich immer dieselben 2 Fälle auf: der meinige und die Variante, in der der Dialer die Verbindung nach ein paar Minuten abbricht, um sich dann neu einzuwählen.

Im letzteren Fall gab es zumindest immer einen Teilerfolg in der Weise, daß die Folgeverbindungen nicht bezahlt werden mussten, sehr wohl aber die Kosten der ersten Einwahl.

Das soll jetzt keinesfalls ein Umfaller oder Rückzieher sein !!

Im Moment erstellt mein Anwalt mehrere Anzeigen gegen Talkline und Q1 ( Computerbetrug, Beihilfe zum Computerbetrug, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Betrug, Unterschlagung ). Die gehen dann an die Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Düsseldorf.
Ausserdem habe ich eine Auskunftsklage gegen Talkline und Q1 angestrengt, um den Anbieter der "Leistung" zu ermitteln.
Die Anzeigen wg. Betrug und Unterschlagung sollen ebenfalls dazu dienen, TL und Q1 dazu zu bewegen, den Anbieter der "Leistung" preiszugeben.

Witerhin werde ich einen Mahnbescheid an TL über die gezahlten Beträge loslassen. TL beteuert immer, als Carrier die Beträge an den Anbieter weiterzuleiten; auf der anderen Seite sind sie aber nicht in der Lage, den Anbieter zu nennen. Was liegt als näher, als hier eine "ungerechtfertigte Bereicherung" zu vermuten. Wenn das alles mit rechten Dingen zugeht, müssen die zumindest im Widerspruch angeben, an wen das Geld gegangen ist.
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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #14 am: 03.08.03 - 22:36:52 »
Ich dachte nach neuer Rechtslage sind diese 0190 abzocke nicht mehr auf dem User abwälzbar  ???

Ich seh mal nach ob ich den Artikel von Symantec noch finde...
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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #15 am: 04.08.03 - 20:23:20 »
Hi Ulrich ...

Kannste damit vielleicht was anfangen ... http://www.dialerundrecht.de/presse.htm


So ganz toll ist das momentan noch nicht ... Ich hatte da eigentlich mehr erwartet ( hatte nur die Kurzinfo von Symantec ) ... aber naja ... wenigstens ein Anfang
« Letzte Änderung: 04.08.03 - 20:27:22 von deepsee3 »
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Offline pd

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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #16 am: 07.10.03 - 12:16:26 »
Hallo Eknori,

wie siehts denn aktuell aus?
Kommt ga nix mehr von den Leuten?

Gruß, Patrick
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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #17 am: 07.10.03 - 12:22:45 »
doch, doch... immer die gleichen Briefchen mit dem gleichen Schwachfug drin. Habe denen sogar angeboten, das Porto zu sparen und gleich vor Gericht zu ziehen. Mal sehen, ob die irgendwann die Lust verlieren.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt fleißig in dem Fall, aber auch die rennen da gegen eine Gummiwand  ::)
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Re:Abzocke bei Talkline und Q1 Deutschland AG
« Antwort #18 am: 07.10.03 - 14:24:14 »
Wie man es eben kennt:

Vor lauter Vorgang kein Vorangehen...


Naja, solange es nur deinen Papierkorb füllt und nicht das Konto leert, kannst du ja ein bisschen Spass mit der durchaus interessanten Materie haben.


Gruß, Patrick
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