je mehr ich mich in das Thema einlese, desto deutlicher tritt die Vorgehensweise von Talkline zutage.
1. der User findet einen Betrag auf seiner Telefonrechnung.Wer hier jetzt eine Abbuchungsvollmacht erteilt hat, hat im Prinzip schon verloren. Wenn man nicht schnell genug ist und bei der Telekom interveniert, wird der Betrag an Talkline überwiesen. Dann rennt man wohl vergeblich der Kohle hinterher.
Daher kann ich jedem nur empfehlen, Telefonrechnungen immer per Einzelüberweisung zu begleichen; Abbuchungsvollmachten sofort wiederrufen.
Ich habe ganz gerne die Kontrolle über meine Ausgaben !. In meinem Fall habe ich bei der TK angerufen; dort hat mir ein freundlicher MA gesagt, daß man in solchen Fällen einfach den strittigen Betrag rausrechnen soll ( hat er dann auch prompt für mich am Telefon erledigt ) und dann den unstrittigen Betrag mit dem Vermerk " - ohne <NameDesDienstanbieters> - " überweisen soll.
Das habe ich dann auch so gemacht und Talkline auch gleich eine Mail geschrieben ( der guten Ordnung halber ) daß "ich keine Veralassung habe, eine Forderung seitens Talkline zu begleichen, da zwischen mir und Talkline keine Vertrag zustandegekommen ist"
2. Mahnung von TalklineAuch die habe ich in den Wind geschlagen. Begründung wie im ersten Mail. Aufforderung an Talkline, mir den Dienstanbieter / Content Provider zu nenen.
3. 0815 Schreiben von Talkline Es kommt das 0815 Schreiben von Talkline zum Thema Dialer. Dort wird dann auch die Adresse von z.B. Q1 genannt. Q1 ist aber selber wierderum nicht der Content Provider !!
Also erst einmal eine Mail an info@talkline-id.de abgesetzt, um diese vom Treiben ihrer Tochterfirma in Karlsruhe zu unterrichten.
Soweit erst einmal meine eigenen Schritte.
Vermutlich wird es dann so weitergehen.
4. Q1 bietet nach mehrmaligen Briefwechsel an, auf einen Teil der Forderung zu verzichten. Vorsicht, denn auch Q1 ist nicht der Content Provider !! ( Ich rede grundsätzlich nicht mit einem kleinen Indianer, wenn es irgendwo einen Häuptling gibt )
Man soll dann den Gesamtbetrag an Talkline überweisen und eine Bestätigung an Q1 Schicken; die wiederum erstatten dann die Differenz.
Wer will, daß die Kohle weg ist, sollte diesen Weg wählen.
Besser: Forderung an Talkline abtreten und Restbetrag ( meist eine Einwahl oder ein paar EURO) an TL überweisen.
Dann ist hier schluß.
5. Q1 "gibt auf" und verspricht, den GESAMT Betrag zu erstatten, wenn man erst einmal die Forderung von Talkline begleicht. wie 4, nur in einer Variante.
Wer das macht, glaubt wohl noch an den Osterhasen !! Die Kohle ist dann endgültig weg.
"Wir haben zwar keinen Anspruch gegen Sie, Sie müssen aber an Fa. X zahlen und bekommen das Geld von Fa. Y zurück"
6. Man geht auf das Angebot nicht ein - Talkline droht mit Inkasso7. Inkassogesellschaft stellt Mahnbescheidhier unbedingt Widerspruch einlegen, da die Forderung sonst rechtswirksam wird; Auch eine nicht existente Forderung wird bei Nichttätigwerden zu einer "richtigen" Forderung. Das Mahnverfahren ist ein maschinelles Verfahren und prpft nicht die Plausibilität dessen, was im Mahnbescheid gefordert wird.
8. Vollstreckungsbescheid.Auch hier Wiederspruch einlegen; schweigt man hier, kommt der Gerichtsvollzieher !!
9. Inkassogesellschaft reicht Klage ein.Zwischenzeitlich wird dann noch versucht, den Streitwert durch überzogene Kosen und Gebühren ( Mahngebühren Talkline, Gebühren Inkasso ) in die Höhe zu treiben, um den Kunden vor den Kosten eines anstehenden ( langwierigen ) Verfahrens abzuschrecken.
(Wohl dem, der einen rechtsschutzversicherung hat; ABER: VORSICHT. Eine Rechtsschutzversicherung tritt bei VERTRAGS Streitigkeiten ein !!! Wir wollen aber doch darauf hinaus, daß gar kein VERTAG mangels Rechtsbindungswille zustande gekommen ist. Daher bitte bei der Versicherung anrufen und sich erkundigen und eine SCHRIFTLICHE Kostenübernahmeerklärung holen. Und das so schnell wie möglich, da auch die Versicherungen eine Zeit brauchen, bis sie den Sachverhalt gecheckt haben.
und dann bleibt noch
10a - man bekommt Recht und muß nix zahlen oder
10b - alles war umsonst ( aber nicht kostenlos )Ab Punkt 7. wechselt das "Beteiligtenverhältnis". Die Inkassogesellschaft begleicht die Forderung von Talkline; kauft die Forderung sozusagen.
In der Branche ist es üblich, nicht sonderlich darauf zu achten, ob es sich um eine wirkliche Forderung handelt oder nicht.
eknori
Nachtrag:
wenn man es noch nicht getan hat, könnte man jetzt seinerseits auch noch Talkline wegen gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB) vor den Kadi zerren.
Der Verdacht der Geldwäsche rührt daher, daß die Eintreiber gewerbsmäßig Geld einziehen (Punkt 4 + 5 ), das 'die Beute' einer strafbaren Vortat (Betrug durch den Dialer) ist. Das Q1 Geld dürfte aus einer Serie von Dialer-Betrügereien stammen.
Da geht man am Besten zur Kripo oder Staatsanwaltschaft seines Vertrauens. Wenn man da nicht ubedingt hin will, kann man das auch bei den Geschäftsstellen von Amts- und Landgericht zu Protokoll geben.
Oder man versteht sich mit seinem "Schupo" gut und erzählt ihm von der Sache. Der ist dann nämlich gehalten, dem nachzugehen und seinerseits die erforderlichen Schritte einzuleiten; schließlich hat er ja von einer möglcihen Starftat Kenntnis erlangt.
mal so als resumee:
das läuft irgendwie alles auf Geldwäsche heraus:
egal wie man es dreht und wendet; wenn Talkline sein Geld bekommt:
Punkte 4 + 5 oder durch 6/7 oder 10b.
haben die "sauberes" Geld !!!!!!
Bei der Sta D-Dorf sind bereits Klagen gegen Q1 anhängig:
Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Abtlg. 120, Fritz-Roeber-Strasse
2, 40213 Düsseldorf
here noch ein paar screenshots, wie es auf meinen Rechner aussieht:
der Rechner hat eine FRITZ! Card für Faxempfang; Kabel ist seit der Rechnung abgezogen !!
(der eigentliche dialer)