Autor Thema: Verständnisfrage: Copyright  (Gelesen 2866 mal)

Offline Centaury

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Verständnisfrage: Copyright
« am: 06.08.03 - 16:33:52 »
Hallo Leute!
Ich hab da mal ne Verständnisfrage, betrifft kein konkretes Problem:
Angenommen, ich arbeite als Dienstleister und erstelle für einen Kunden eine Lösung für ein Problem, indem ich ihm ein Programm schreibe.
Dieses Programm (kann ja z.B. eine Notes-DB sein) kauft mir der Kunde ab (bzw. er hat die Rechte daran).
Wenn jetzt ein anderer Kunde dasselbe Problem hat, kenne ich ja schon den Algorithmus um das Problem zu lösen.
Darf ich den dann trotzdem nicht verwenden? Muss ich mir eine neue Lösung ausdenken?
Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabei haben, für den Fall eines Schlangenbisses - und außerdem sollte man immer eine kleine Schlange dabei haben. - W. C. Fields

Offline Rob Green

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Re:Verständnisfrage: Copyright
« Antwort #1 am: 06.08.03 - 18:53:59 »
Praxis und üblich: siehe http://www.bartsch-partner.de/mb/texte/qualitaetssicherung.de.html


dort:
2. Rechte am Projektergebnis
Die Juristen haben noch ein materielles Regelungsfeld, nämlich die Antwort auf die Frage, wem das Projektergebnis gehören soll.

Projektergebnisse können vielfach rechtlich geschützt sein, beispielsweise durch das Urheberrecht oder durch ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder die Regeln über Betriebsgeheimnisse. Teils müssen die Rechte (z. B. ein Patent) verfahrensförmig eingerichtet und gesichert werden.

Bei Standardsoftware gibt es übliche Verfahren für die Zuweisung von Nutzungsrechten. Ein Teil der Softwarehäuser gibt immer noch durch Formularverträge Bindungen an konkrete Rechner oder Bindungen an Rechnerklassen vor, obwohl die Rechtsprechung solche Klauseln nicht gebilligt hat. Hier gibt es seit langem bessere Modelle 12.

Bei Individualsoftware will der Auftraggeber häufig sämtliche Rechte bekommen und hat dafür das Argument, er habe die Software ja schließlich komplett bezahlt. Oft aber enthält auch Individualsoftware Routinen, Bausteine und Konzepte, die das Softwarehaus mehrfach verwendet, zumindest schon einmal zuvor verwendet hat. Exklusive Rechte kann das Softwarehaus wegen früherer Rechts-einräumungen dann nicht mehr weggeben. Wegen der künftigen Notwendigkeit, solche Softwarestücke wieder zu nutzen, sollte das Softwarehaus die Rechte hieran nicht pauschal weggeben. Der Auftraggeber braucht diese Rechte auch nicht; die Sache kann vertragsgestaltend beiderseits interessengerecht gelöst werden.

Vielfach wäre es für den Auftraggeber günstiger, daß das Softwarehaus ihm nur einen zeitweisen Investitionsvorsprung einräumt, dann aber die Software auf den Markt bringt und den Auftraggeber am Verwertungserlös beteiligt. Auch für die Zuordnung der Rechte ist also gestalterische Phantasie erwünscht.
Vielleicht verdirbt Geld wirklich den Charakter.
Auf keinen Fall aber macht Mangel an Geld ihn besser.
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Offline Rob Green

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Re:Verständnisfrage: Copyright
« Antwort #2 am: 06.08.03 - 19:01:15 »
"wir" hatten so einen Deal mal gemacht:

Alpha Kunde wollte ein Werk (also eine Software im Rahmen eines Werkvertrages).

Lieferant wollte eine Dienstleistung erbringen, aber Rechte an Software weiter vertickern dürfen. Grund: die Lösung war zwar banal, aber interessant für viele andere potenz. Kunden.

Einigung in Mitte, da normalerweise bei Individuallösungen der Kunde Übergabe der Rechte an Software natürlich über den Werkvertrag einfordert (Quellcode, Doku):
Lieferant war bereit für die Hälfte die Software zu erstellen, verpflichtete sich gleichzeitig ganz bestimmte Module, die nur speziell der Alpha Kunde benötigte, nicht mehr wieder zu verwenden, andere Routinen dafür, die für andere Kunden wichtig waren, schon. Und die GUI nicht als Standardlösung mit anzubieten, sondern im Projekt mit dem nächsten Kunden und auf dessen Anforderungen hin zu gestalten. Also konnte Liefereant zwar daraus kein 1:1 Abbild im Sinne einer Standardlösung anbieten, jedoch die eigentlichen Routinen und die Idee zur Lösung eines Problems neuen Kunden anbieten. Alpha Kunde war in der Tat eh nicht daran interessiert, selbst die Software weiter zu verkaufen, wollte nur seine Lösung und aus. Insofern ging das in dem Falle. Mögliche Verlust von Wettbewerbsvorteilen - wenn Konkurrenten die Lösung bekommen - zB aufgrund von temporären Kostenvorteilen waren irrelevant bei der Betrachtung.
« Letzte Änderung: 06.08.03 - 19:02:21 von Rob Green »
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Offline Centaury

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Re:Verständnisfrage: Copyright
« Antwort #3 am: 07.08.03 - 10:29:57 »
Aha, verstehe, also ist eigentlich alles OK, solange ich keine 1:1 Kopie anbiete, richtig?
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Re:Verständnisfrage: Copyright
« Antwort #4 am: 07.08.03 - 11:45:19 »
@centaury
1. Wie kauft der Kunde dir die Rechte ab?
Beispiel:
Wird eine Software gekauft wird eigentlich die Nutzung gekauft und nicht das ausschließliche Recht der Nutzung.
2. Gibt es einen Vertrag über diesen Kauf bzw. dieser Leistung?
Meines Wissens nach, gibt es unterschiedliche juristische Betrachtungsweisen auf die Art und Weise des Vertrages (z.B. Werkvertrag, Liefervertrag).

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Offline Centaury

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Re:Verständnisfrage: Copyright
« Antwort #5 am: 07.08.03 - 12:56:22 »
@MOD
Wie gesagt, ich hab da jetzt kein konkretes Problem, die Frage kam mir halt so in den Sinn.

Ich meine, wir hatten das schon ein paar mal hier im Forum, dass jemand geschrieben hat, dass er/sie eine fertige Datenbank für den Zweck hat, sie aber nicht posten darf z.B weil sie der Firma gehört.
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Re:Verständnisfrage: Copyright
« Antwort #6 am: 07.08.03 - 13:20:10 »
@ Centaury
Das ist aber ein anderer Fall. Wir haben bei uns auch in den jeweiligen Verträgen einen zusätzlichen Punkt. In diesem Punkt wird erläutert, dass alle Entwicklungen, Verfahren und Projektergebnisse Eigentum der Firma sind. Weiterhin wird definiert das über das monatliche Endgelt sonstige Ansprüche bla bla bla.

Man sollte schon unterscheiden zwischen Mitarbeiter oder Verkauf (Freelancer).

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Offline Centaury

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Re:Verständnisfrage: Copyright
« Antwort #7 am: 07.08.03 - 14:04:17 »
Ja, das ist klar. Trotzdem fällt die Vorstellung schwer, dass man etwas kann, dieses Wissen jedoch mit niemandem teilen darf....
Bin halt neu ::)
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